Muss bei der Auswahl der Meldestellen-Beauftragten etwas beachtet werden?
Meldestellen-Beauftragte können neben ihrer Tätigkeit für die interne Meldestelle andere Aufgaben wahrnehmen. Diese Aufgaben dürfen jedoch nicht zu Interessenskonflikten führen. Geschäftsführer oder Personalverantwortliche können aufgrund bestehender Interessenskonflikte grundsätzlich nicht Meldestellen-Beauftragte sein.
06/10