Gibt es noch weitere Vorgaben,die zu beachten sind?
Ja, innerhalb des Unternehmens müssen „Meldestellen-Beauftragte“ bestimmt werden, die Meldungen entgegennehmen, dem Hinweisgeber innerhalb einer Sieben-Tage-Frist den Eingang der Meldung bestätigen, diese prüfen, entsprechende Folgemaßnahmen einleiten und die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen informieren.
05/10