Ist hierfür eine besondere Befähigung nötig?
Meldestellen-Beauftragte müssen über die notwendige Fachkunde verfügen, um die mit dem Betrieb der internen Meldestelle verbundenen Aufgaben erfüllen können. Daher ist es in der Regel erforderlich, die betreffenden Personen entsprechend zu schulen.

07/10