Welche Unternehmen müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen?
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen das Gesetz bereits seit 2. Juli 2023 umsetzen. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten müssen die Vorgaben des HinSchG spätestens bis zum 17. Dezember 2023 umgesetzt haben. Ebenso müssen Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern Hinweisgebersysteme anbieten.
02/10