Seit vergangenem Samstag müssen Online-Händler auf ihrer Homepage auf eine Plattform zur Online-Streitschlichtung hinweisen. Die EU-Vorgabe die dies vorgibt stammt bereits aus dem Jahr 2013. Die Schlichtungsseite geht jedoch mit Verspätung erst Mitte Februar online.
WARUM DIESE PLATTFORM?
Im Rahmen des Verbraucherschutzes soll die Schlichtungsseite EU-weit eine Hilfe in Streitfällen darstellen. Dies soll vor allem als eine unkomplizierte und kostengünstige Alternative zum Rechtsweg wahrgenommen werden. Dies soll auch das Vertrauen in den Online-Handel stärken.
WER? WIE? WAS?
Web-Shop Betreiber und andere Online-Händler müssen daher ab sofort einen Link zur European Online Dispute Resolution Platform in ihrem Impressum oder auch den AGB für ihre Käufer zur Verfügung stellen. Dabei können alle Streitfälle an die Plattform übergegeben werden, die den B2C-Bereich betreffen, online und mit Verbrauchern innerhalb der EU getätigt wurden.
WAS IST ZU TUN BIS DIE PLATTFORM ONLINE GEHT?
Da es sich hier um gültiges EU-Recht handelt, ist es wohl am sinnvollsten den Link umgehend zu setzen und parallel darauf hinzuweisen, dass der Service erst am 15. Februar zur Verfügung stehen wird.
ABMAHNUNGEN UND BUSSGELDER
Es ist damit zu rechnen, dass zum einen Mitbewerber mit Abmahnungen um die Ecke biegen und zum anderen Bußgelder von Seiten der EU verhängt werden, sollte der Informationspflicht auf der Webseite nicht nachgekommen werden.