Wie der Spiegel online berichtet, stuft die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk wohl die Verwendung von WhatsApp im Unterricht als generell rechtswidrig ein.
KONKRETER FALL AN EINER SCHULE
Nachdem ein Lehrer an einer Berliner Schule eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet hatte, die den Austausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern erleichtern sollte, meldet sich ein besorgter Vater bei der Aufsichtsbehörde. Mittlerweile wurde die Gruppe aufgelöst und die Lehrer bekamen eine Datenschutzschulung aufgedrückt.
DIE PROBLEMATIK
Es ergeben sich gleich mehrere Probleme aus der Nutzung des MEssengerdienstes: Zum Einen ist wohl die Vertraulichkeit der Daten bei dem US-Messagingdienst nicht gewährleistet. Zwar werrden die Daten end-to-end verschlüsselt übertragen jedoch erfährt WhatsApp, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt kommuniziert. Auch kann man davon ausgehen, dass US-amerikanische Behörden auf die Daten zugreifen können. Die Einhaltung europäischer Datenschutzrichtlinien kann jedenfalls nicht gewährleistet werden.
Zum Anderen ist natürlich die Datenweitergabe in der Gruppe ein Problem: möglicherweise ist nicht jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass die ganze Klasse seine Mobilnummer kennt. Ohne dieses Wissen ist aber eine Kommunikation über WhatsApp untereinander nicht möglich. Das Dritte und immer wieder kritisierte Problem ist weiterhin die Tatsache, dass alle Kontakte im Telefonbuch des Nutzers an Facebook übertragen werden, wo diese für Werbezwecke genutzt werden.
SOCIAL MEDIA IM UNTERRICHT TABU?
Das Gleiche gilt natürlich auch für Facebook, Snapchat und andere Social MEdia Angebote, insbesondere mit Sitz in den USA. Sind diese nicht generell verboten und ein Lehrer möchte sie einsetzen, hat er verschiedene MAßnahmen zu treffen:
- Die Schüler müssen über die Risiken aufgeklärt werden und der Nutzung zustimmen.
- Diese Zustimmung muss freiwillig und schriftlich erfolgen. Vorsicht: Gruppenzwänge unter Schülern können eine freie Entscheidung unmöglich machen – im Streitfall kann das eine wichtige Rolle spielen. Am besten lässt man die Erziehungsberechtigten entscheiden, da das Alter für die Zustimmung unklar ist.
- Am Besten den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.
WAS PASSIERT BEI MISSACHTUNG
Die Konsequenzen bestimmt einerseits die zuständige Bildungsbehörde. Dies können Maßnahmen wie im Berliner Fall sein – also Schulungen für die Lehrer, Ermahnungen, eventuell Nutzungsverbote. Andererseits kann es aber passieren, dass Eltern auch auf Unterlassung klagen. Sollten Fotos oder Videos weitergereicht werden auf denen Schülerinnen bzw. Schüler zu sehen sind, sind aber auch strafrechtliche Konsequenzen wahrscheinlich.