Das Telefon des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) steht seit heute Morgen nicht still. Zahlreiche Unternehmer, Kanzleien und Vereine baten um seinen Rat. Sie alle haben per Fax ein Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten. Auch bei uns gingen dutzende Fragen dazu ein.
DUBIOSE MACHENSCHAFTEN
Hier werden Sie mit einer Frist bis zum 9. Oktober 2018 an ihre gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erinnert und aufgefordert, das beigefügte Formular unterschrieben und ausgefüllt zurückzusenden. Was dick, fett und unterstrichen als gebührenfrei deklariert wird, wird im Kleingedruckten zum Kauf eines Basisdatenschutz-Beitrages:
„Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Diese beinhaltet Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. Ust: EUR 498.“
NICHT UNTERSCHREIBEN!
Wichtig: Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es auf keinen Fall bearbeiten. Wer das Fax bereits unterschrieben und zurückgesendet hat, sollte seine Erklärung umgehend widerrufen.
Unserer Einschätzung nach ist dies ein Bestellschein bzw. Werbung getarnt als „offizielle“ Aufforderung. Das fällt eigentlich schon unter irreführende Werbung und sollte eigentlich direkt abgemahnt und/oder angezeigt werden.