Aktualisierte Übersicht der Aufbewahrungs- und Löschfristen
Für Unternehmen gibt es erfreuliche Nachrichten: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue, verkürzte Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Buchungsbelege. Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 26. September 2024 vom Bundestag verabschiedet wurde, reduziert die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Jahreswechsel können Unternehmen nun von dieser Erleichterung profitieren.
Diese Gesetzesänderung ist nicht nur ein Schritt zur Reduzierung bürokratischer Hürden, sondern auch eine wichtige Maßnahme, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. In einer Zeit, in der Effizienz und Flexibilität für den Geschäftserfolg entscheidend sind, bietet die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ressourcen effektiver zu nutzen. Unternehmen können sich nun besser auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass sie gesetzliche Vorgaben einhalten.
Die neuen Aufbewahrungsfristen wurden in den entsprechenden Dokumenten für alle Mandanten aktualisiert. Wir empfehlen, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass alle geschäftlichen Unterlagen fristgerecht aufbewahrt oder rechtzeitig gelöscht werden. Dies ist besonders wichtig, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Darüber hinaus wollen wir Sie darauf hinweisen, dass eine regelmäßige Überprüfung der eigenen internen Abläufe und Dokumentationsprozesse sinnvoll ist. Durch eine frühzeitige Anpassung können Unternehmen nicht nur rechtlichen Problemen vorbeugen, sondern auch ihre internen Prozesse optimieren und eine effizientere Arbeitsweise entwickeln.
Insgesamt stellt diese Gesetzesänderung einen positiven Fortschritt dar, der Unternehmen in Deutschland mehr Freiraum ermöglichen und sie in ihrer täglichen Arbeit unterstützen wird. Wir sprechen mit unseren Mandanten regelmäßig über die Wichtigkeit der Einhaltung von Compliance-Vorgaben, und diese Neuerung ist ein weiterer Schritt in Richtung einer vereinfachten Bürokratie.
Bleiben Sie informiert über weitere Entwicklungen in diesem Bereich, um das Beste aus den neuen Regelungen herauszuholen. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Produktmanager
“Sensibilisierung ist der Kern aller Schulungen!“
Sales
“Jede Anforderung benötigt ein individuelles Produkt“