Letzten Donnerstag wurde in Amsterdam das Umbrella Agreement zwischen den USA und der EU, das den transatlantischen Austausch personenbezogener Daten zwischen den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden regelt, unterschrieben. Dadurch soll auch die Zusammenarbeit in Sachen Terrorismusbekämpfung verbessert werden.
DIE EIGENTLICHE IDEE
Sinn und Zweck des Umbrella Agreements soll es sein, die Rechte der EU-Bürger zu stärken. Hier sollen diese mehr Rechte bekommen wenn es um die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die einschlägigen Ermittlungsbehörden in den USA geht. Möglich wurde dies durch Obamas Judicial Redress Act, der erstmalig EU-Bürgern Datenschutzrechte einräumt, wie sie sonst nur den US-Bürgern vorbehalten sind. Somit sollen auch Nicht-US-Bürger vor US-Gerichten klagen können. In der Theorie klingt das gut.
DAS GROSSE „ABER“…
Bei genauerem Hinsehen stellt man aber fest, dass dieses Klagerecht durchaus Einschränkungen hat: Klagen können aus Gründen der inneren Sicherheit auch einfach abgelehnt werden. Es dürfte demnach wohl kaum realistisch möglich sein, amerikanische Geheimdienste vor Gericht zu bekommen. Das Umbrella Agreement selbst fällt durch viele schwammige Regelungen auf. Statt genauer Vorgaben von Fristen, haben diese lediglich „angemessen“ zu sein, was natürlich sehr interpretationswürdig ist.
KANN DER „SCHIRM“ BESTEHEN?
Ob der „Umbrella“, also der „Schirm“ auch vor dem Europäischen Gerichtshof bestehen können wird ist mehr als zweifelhaft. Der Legal Service des Europäischen Parlaments hat bereits eine Einschätzung dazu abgegeben. Darin heißt es unter IV. (e): „The EU-US Umbrella agreement cannot itself serve as a legal basis for any transfer of personal data, given the terms of its Article 1 (3).“ bzw. unter IV. (g): „The EU-US Umbrella agreement is not compatible with primary EU law and the respect for fundamental rights…“.