Gestern veröffentlichte der TÜV SÜD die Ergebnisse seiner Umfrage im Rahmen des Datenschutzindikators (DSI). Hiernach hat ein Drittel der befragten Unternehmen, bei denen mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl dies § 4f BDSG vorschreibt.
DER DSB – DAS WICHTIGSTE INSTRUMENT
Wie Rainer Seidlitz, Prokurist bei der TÜV SÜD Sec-IT GmbH erklärt: „Damit verstoßen diese Unternehmen gegen die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und riskieren ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Außerdem verzichten sie wissentlich auf das wichtigste Instrument im Datenschutz.„
BEZIEHEN SIE DEN DSB MIT EIN
Aber allein mit der gültigen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist die Pflicht nicht getan. Die Ergebnisse des DSI zeigen nämlich auch, dass nur ca. ein Viertel der Unternehmen ihren Datenschutzbeauftragten auch jedes Mal bei datenschutzrelevante Themen aktiv hinzuziehen. Auch das Schulungsniveau lässt zu wünschen übrig. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass die Mitarbeiter entweder gar nicht, oder wenn dann nur unregelmäßig geschult würden. Auch ein gutes Drittel der Teilnehmer beantworteten die Frage „Sehen Sie sich persönlich in der akuten Gefahr, ein Opfer von Datenklau zu werden?“ mit „Ja“.
WIE SIEHT ES IN IHREM UNTERNEHMEN AUS?
Wer selber mal prüfen möchte, wie es um das eigene Unternehmen steht, kann selber am Datenschutzindikator Test auf den Seiten des TÜV SÜD teilnehmen.