Eine Studie von Trusted Shops im Auftrag von W&V zeigte teils gravierende Mängel bei Online-Shops. Getestet wurden dabei die Seiten von so namhaften Marken wie Samsung, Adidas, Apple, Boss und Volkswagen. Es haperte an Themen wie Datenschutz, Widerruf, Zahlung und Lieferung.
DIE „SIEGER“
Als Einäugige unter den Blinden schnitten Adidas und Hugo Boss noch am Besten ab. Sie erfüllten immerhin noch 80 Prozent der im Test abgefragten Voraussetzungen. Volkswagen konnte sich mit 60 Prozent immerhin noch im Mittelfeld platzieren. VWs Online Lifestyle-Shop erfüllte noch 60 Prozent der Kriterien. Beanstandet wurden beim Automobilhersteller vor allem die Bereiche Lieferung und Zahlung. Bei den besser platzierten Bekleidungsmarken waren es dafür Mängel in Sachen Datenschutz, Zahlung, Lieferung und Widerruf.
SAMSUNG ABGESCHLAGEN
Nur 40 Prozent hingegen erfüllte der Online-Shop der Firma Samsung. Hier gab es bereits erhebliche Mängel zu verzeichnen. Besonders fahrlässig ist dabei die falsche Beschriftung des Buttons um Artikel zu kaufen: Samsung verwendet „Jetzt bezahlen“, wodurch gar kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wird. Stattdessen müsste der Button mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein. Darüber hinaus fanden sich bei Samsung auch noch falsche Angaben beim Widerrufsrecht, fehlende Hinweise auf Mehrwertsteuer, Versandkosten, korrekte Lieferfristen sowie auf Abmeldemöglichkeiten von der E-Mail-Werbung.
SCHLUSSLICHT APPLE
Sicherlich verwunderlich, aber abgeschlagen auf dem letzten Platz: Der Online-Shop von Apple. Hier hat der amerikanische Hersteller seine Hausaufgaben in Sachen deutsches Recht nicht gemacht. Die Liste der Rechtsverstöße ist lang: Kein Impressum oder Anbieterkennzeichnung, Weitergabe von Kundendaten ohne Angabe von Empfänger oder Zweck – und noch schlimmer, ohne Einwilligung. Speicherung der IP-Adresse des Kunden mit seinen Bestelldaten. Erhebung von Daten und Bonitätsprüfungen über ein Webanalysetool ohne Einwilligung. Fehlende Verbraucherrechtlinie mit gesetzlicher Musterwiderrufsbelehrung. Rücknahme von Produkten NUR in Originalverpackung mit Originalquittung, Rückgabe einer limitierten Apple- Watch nur nach vorheriger Prüfung durch eine Außenstelle. Preise werden ohne den Hinweis „inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten“ angegeben, und so weiter und so fort. Mit mageren 20 Prozent heißt das Urteil hier: Unzulässig!