Aktuell ist es nur Apple- bzw. IOS-Usern möglich auf Ihren Endgeräten die Clubhouse-App zu nutzen. In den App-Trendcharts befindet sich die App auf Platz 1 in der Kategorie soziale Netzwerke. Man geht bereits von ca. 10 Millionen Nutzern aus. Im Dezember 2020 waren es noch knapp 600.000. Die Coronapandemie lässt in Deutschland besonders die Gastronomiebranche leiden. Raum für soziale Kontakte ist Mangelware und nicht erlaubt. Somit ist auch nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen in den virtuellen Raum flüchten, um ein wenig menschlichen Kontakt zu suchen. Datenschützer warnten immer wieder und äußerten vermehrt Bedenken über Clubhouse. Nun hat sich die Stiftung Warentest mit der App auseinander gesetzt und diese auf Herz und Nieren getestet.
DATENKRAKE CLUBHOUSE
Immer wieder war von der Datenkrake Clubhouse zu lesen und dass „manchmal“ nicht ganz ersichtlich ist, weshalb genau diese Daten verarbeitet und gespeichert werden. Folgende Daten werden von der App erfasst:
- Aktueller Standort
- Handymodel
- Mobilfunkanbieter
- Welcher Chatraum wurde besucht, wie lang und mit welchen Personen wurde kommuniziert
- Zeitpunkt und Dauer der Nutzung
Die erfassten Daten verarbeitet nicht nur der Entwickler, sondern auch Dritte erhalten Zugriff auf diese Daten. Apple und Datenanalyse-Unternehmen in den USA erhalten diese Informationen ebenso.
Zusätzlich zu den oben genannten Daten schneidet der Anbieter Ihre Gespräche und Äußerungen mit und speichert diese. Beim Einladungsprozess offenbart Ihr Handy das komplette Adressbuch, somit erhält die App auch Zugriff auf Kontakte, die Sie einladen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das komplette Adressbuch ausgelesen wird. Die eingeladenen Personen werden direkt durch den Anbieter zu Marketing- und Werbezwecken analysiert und getrackt, ohne dass eine vorherige Einwilligung eingeholt wird.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits eine Abmahnung gegen den Entwickler von Clubhouse abgemahnt. Datenschützer vermelden schon länger, dass Clubhouse offensichtlich und bewusst gegen europäisches Recht verstößt. Besonders die DSGVO wird dabei unter den Tisch fallen gelassen.
Folgende Verstöße nach DSGVO liegen aktuell vor:
- Datenschutzerklärung nur auf Englisch
- Es wird kein Verantwortlicher benannt, wer offiziell für die Datenverarbeitung zuständig ist
- Fehlende Aufklärung von Betroffenenrechten
- Kein Impressum auf der Webseite (TMG)
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Testbereichen können Sie hier nachlesen.