Der Münchner Zugangsanbieter SpaceNet klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen das Mitte Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Unterstützung gibt es dabei vom Verbraucherverband eco.
GRUNDSATZENTSCHEIDUNG ANGESTREBT
Angestrebt wird dabei ganz klar eine Grundsatzentscheidung die abschließend wohl nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen werden kann. Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift, dazu: „Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wird sich jetzt sowohl am Grundgesetz als auch an den Unionsgrundrechten messen lassen müssen. Ich bin davon überzeugt, in der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider.“
VERSTOSS GEGEN GRUNDRECHTE
Schon im Jahr 2014 hatte der EuGH eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten als Verstoß gegen die europäischen Grundrechte entschieden. Auch die Anforderungen an den Schutz von Berufsgeheimnisträgern sind erheblich höher als es die Vorratsdatenspeicherung zulässt. SpaceNet Vorstand Von Bomhard dazu: „Das Gesetz verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden vorzuhalten und Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen. Dabei ist es auch egal, ob es sich um Seelsorger, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner handelt – es beschädigt in jedem Fall unsere Geschäfts- und Kundenbeziehungen.“
EIN GESETZ OHNE SINN
Eine Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung ist mehr als fraglich. Wie von Bomhard bemerkt werden nur kleine Cyber-Crime Fische damit gefangen. Bisher seien die wenigen Male bei denen die Strafverfolgung Daten angefragt habe, im Schnitt anderthalb Jahre später, also weit nach Ablauf der Speicherpflicht beantragt worden. Oliver Süme, Vorstand bei eco ergänzt: „Die Bundesregierung hat mit der Vorratsdatenspeicherung ein Gesetz erlassen, das viele Verlierer hervorbringen wird, ohne das damit ein Mehrwert für Sicherheit und Verbrechensbekämpfung verbunden ist.“