Das ULD hat gemeinsam mit der Ärztekammer und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein einen neuen Datenschutz-Selbst-Check für Arzt- bzw. Zahnarztpraxen mit den wichtigsten Datenschutz-Kontrollfragen erarbeitet. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Jahre 2015 und 2016 hervor.
DATENSCHUTZ UND SCHWEIGEPFLICHT
Bei der Verarbeitung von Patientendaten in einer Arzt- bzw. Zahnarztpraxis sind nicht nur die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sondern zudem die besonderen Anforderungen der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten. Die Anforderungen an den Schutz des Patientengeheimnisses sind hoch. Es gilt, viele mögliche Fehlerquellen zu bedenken. Nicht nur Ärzte bzw. Zahnärzte, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arztpraxis tragen die Verantwortung.
FRAGENKATALOG FÜR SELBSTCHECK
Basierend auf den Erfahrungen der jahrelangen Prüf- und Beratungstätigkeit des ULD wurde durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein neuer Fragenkatalog erstellt und mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein abgestimmt. Gemeinsam wurden praxisnah und verständlich die wichtigsten Datenschutz-Kontrollfragen zu folgenden Themen zusammengetragen:
- Empfang/Anmeldung
- Wartebereich
- Behandlungsbereich
- Datenübermittlung
- Informationstechnik
- Praxisverwaltung
- Patientenrechte
- Outsourcing/Beauftragung von Dienstleistern
- Möglichkeiten einer Videoüberwachung von Patienten und Praxispersonal
OPTIMALE SELBSTKONTROLLE
Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein waren von diesem neuen Selbst-Check für Arztpraxen so angetan, dass sie monatlich in ihren Kammermitteilungen über die Entwicklung dieses neuen Selbst-Checks für Arztpraxen berichteten. Selbstverständlich enthält der neue Selbst-Check für Arztpraxen auch Antworten, Hilfestellungen und weiterführende Informationen.
Der neue Datenschutz-Selbst-Check für Arztpraxen ist veröffentlicht unter:
https://datenschutzzentrum.de/artikel/1068-1.html