Datenschutz-Aktivist Max Schrems hatte gemeinsam mit 25.000 Nutzern in einer Sammelklage versucht gerichtlich gegen Facebook vorzugehen. Dem hat der EuGH nun einen Riegel vorgeschoben. Aber Schrems gibt nicht auf und will nun einfach in Wien alleine gegen das Milliardenunternehmen vorgehen.
KLAGE VOR DEM EUGH
Maximilian Schrems hatte gemeinsam mit 25.000 weiteren Beteiligten in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook Irland wegen vermeintlicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzgesetze eingereicht, mit dem Ziel bestimmte Vertragsklauseln von Facebook für unwirksam erklären zu lassen. Darüber hinaus verlangte er für sämtliche Kläger die Unterlassung der Verwendung von Daten sowie entsprechenden Schadenersatz.
SAMMELKLAGE NEIN – INDIVIDUALKLAGE JA
Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben am gestrigen Donnerstag die Sammelklage gegen das soziale Netzwerk Facebook abgewiesen. Schrems könne laut EuGH „nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstandort in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen“, heißt es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag. Sie vertraten dabei klar die Auffassung, dass jegliche Form „einer internationalen Sammelklage“ in Wien nicht möglich sei. Schrems bedauerte dies: „Der EuGH hat aber leider die einmalige Chance, endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen verpasst“. Gleichzeitig stellte das Gericht aber klar, dass er individuell in seinem Heimatland gegen Facebook klagen. Diesem Vorschlag des EuGH will und wird Schrems nach eigenen Aussagen auch nachkommen.