Wenn die Europäische Union im Laufe des Jahres doch noch die neue Datenschutz-Grundverordnung beschließt, wird dies auch Auswirkungen auf Unternehmen, die Bring-Your-Own-Device (BYOD) zulassen, haben. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen bis zu einer Million Euro bzw. zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
ARTIKEL 30 BESAGT…
…unter anderem, dass Unternehmen angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen müssen. IT-Administratoren müssen daher auch die Risiken von Daten auf mobilen privaten Endgeräten in Betracht ziehen und geeignete Lösungen zu deren Schutz etablieren. Man kann die Verantwortung nicht einfach auf die Mitarbeiter übertragen. Aus diesem Grund sollten IT-Abteilungen regeln, dass lediglich sichere private mobile Geräte vom Arbeitgeber für BYOD zugelassen werden. Dafür muss auch ein ausreichender Schutz der Daten vor Diebstahl, Verlust oder Hack vorhanden sein.
70 PROZENT HABEN KEINE BYOD-REGELUNG
In einer kürzlich veröffentlichten Studie von HP zeigt sich, dass IT-Entscheider BYOD häufig nicht als Teil von Enterprise Mobility wahrnehmen.
Die Studie bestätigt, dass mobiles Arbeiten jedoch immer mehr eingesetzt wird. Zukünftig werden Arbeitnehmer noch wesentlich häufiger ein Tablet, einen Hybrid-PC oder ein Smartphone einsetzen. Die Zahl der Tablets in Unternehmen steigt dabei am stärksten. Während heute noch lediglich 19 Prozent damit arbeiten, werden voraussichtlich 36 Prozent der Anwender im Jahr 2020 damit arbeiten. Die schlimmste Hürde bei der Anschaffung neuer mobiler Geräte ist für Unternehmer jedoch das Budget. Sicherheitsbedenken rangieren dabei nur an zweiter Stelle.
REGELN SIE BYOD
Die Kollegen von BITKOM haben zum Thema Bring Your Own Device (BYOD) einen sehr wertvollen Leitfaden erstellt, der Unternehmen helfen kann über die Einführung von BYOD zu entscheiden oder wie man sinnvoll ein BYOD-Projekt umsetzen sollte. Der Leitfaden gibt auch einen ersten Überblick über bestehende rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, welche jedes Unternehmen mit Bezug auf seine individuellen Gegebenheiten prüfen sollte.