Wie die activeMind AG online berichtet, sollten bayerische Unternehmen kurzfristig mit einer Überprüfung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) rechnen. Grund für die anlasslose Prüfung soll die Verschlüsselung von Websites sein.
MÖGLICHE PRÜFFRAGEN
Die Prüffragen, die den Unternehmen dabei ins Haus „flattern“ beziehen sich dabei auf die verschiedenen Protokolle. Sind SSL 2.0 und SSL. 3.0 deaktiveirt? Wird TLS 1.2 unterstützt? Besitzt das SSL-Zertifikat mindestens 2048 Bit? Aber auch Fragen zur Vertrauenswürdigkeit der Zertifizierungsstelle oder nach HSTS-Unterstützung wären denkbar.
KAUM VERSCHLÜSSELUNG IM EINSATZ
Tatsächlich scheint auch bei Besuchen diverser Unternehmensseiten hier ein Defizit zu bestehen. Viele Seiten sind nicht verschlüsselt, obwohl eine Verschlüsselung kaum kostspielig ist und dies von Google im Page-Ranking sogar abgestraft wird.
KONTAKTFORMULARE
Unternehmen sollten aber in jedem Falle DRINGEND darauf achten, dass zumindest die Seiten verschlüsselt werden auf denen direkt personenbezogene Daten in Kontakt- bzw. Newsletterformulare eingegeben werden. Denn hier greifen die Aufsichtsbehörden bereits seit längerem streng durch. Bußgelder können bereits jetzt schon bis zu 50.000 Euro betragen und werden ab Mai 2018 noch erheblich empfindlicher.