Wie Ingo Dachwitz von netzpolitik.org berichtet, verweist die Datenschutzerklärung der neuen TOP Spiele-App „Pokémon Go“ auf eine Großzügige Erlaubnis zur Datenweitergabe…auch an staatliche Stellen! So schnell kann ein beliebtes Spiel zum Überwachungstool werden.
LOS PIKACHU…DU BIST DRAN!
Das beliebte Spiel, bei dem man durch Wald und Flur zieht, um dort die Fantasiekreaturen genannt Pokémon einzufangen um sie zu trainieren und in Arenakämpfen gegeneinander antreten zu lassen, ist nichts Neues. Allerdings erfährt das Spiel durch die interaktive „Pokémon Go“ App nun ein regelrechtes Revival, da man die niedlichen Tierchen mit seinem Handy virtuell in der echten, durch die Kamera eingefangenen, Umgebung finden kann. Wer denkt, das ist nur was für Kids, liegt falsch. Das Spiel wird von sämtlichen Altersgruppen und insbesondere Erwachsenen konsumiert.
DIE DATENSCHUTZERKLÄRUNG HAT’S IN SICH!
Das Spiel, das in Deutschland bisher nur auf Android zu bekommen ist, wird von der Firma Niantic produziert. Die Datenschutzerklärung hat es dabei in sich. Erstmal fällt auf: „Unser vorrangiges Ziel bei der Datenerhebung liegt in der Bereitstellung und Verbesserung unserer Services, um Ihnen (oder dem von Ihnen ermächtigten Kind) die Anwendung der Services bereitzustellen und um Sie (oder das von Ihnen ermächtigte Kind) in die Lage zu versetzen, unsere Services zu nutzen und leicht durch sie hindurch zu navigieren.“ Hier fragt man sich, was denn dann das nebenrangige Ziel ist, denn das wird nicht erwähnt.
Auch erlaubt man der App eine durchgehende Erhebung der Standortdaten und erklärt sich bereit, dass diese zusammen mit dem Benutzernamen anderen Spielern bekannt gegeben werden. Ingo Dachwitz fasst es kurzerhand als verklausuliertes „Einverständnis zur Datenweitergabe an Dritte und zu allerhand Analyse-, Personalisierungs- und Marketingmaßnahmen“ zusammen.
DIE RECHTE HAND DER JUSTIZ?
Auffällig ist aber insbesondere folgender Passus, bei dem sich die Datenschützer bei Apple, die sich strikt weigerten Userdaten an das FBI rauszugeben, wie Vollidioten vorkommen müssen:
„Wir arbeiten mit der Regierung, mit Strafverfolgungsbehörden oder privaten Beteiligten zusammen, um das Gesetz durchzusetzen und einzuhalten. Wir könnten jegliche Informationen über Sie (oder über das von Ihnen ermächtigte Kind), die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenlegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten: (a) um auf Ansprüche, Gerichtsprozesse (einschließlich Vorladungen) zu reagieren; (b) um unser Eigentum, unsere Rechte und unsere Sicherheit, sowie das Eigentum, die Rechte und die Sicherheit von Dritten oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen; und (c ) um jegliche Aktivität, die wir als illegal, unethisch oder rechtlich anfechtbar erachten, aufzudecken und zu stoppen.“
Sobald man also bei Niantic der Meinung ist (von Beweisen spreche ich hier gar nicht), dass ein Nutzer rechtlich anfechtbare Dinge tut, können die gesamten gesammelten Daten über einen Nutzer (insbesondere sein Bewegungsprofil) an diverse staatliche Überwachungsbehörden herausgeben werden.