Ab dem 31.März 2018 muss jeder Neuwagen in Europa über das Notrufsystem eCall verfügen. Ein Assistent, der Unfälle – inklusive Standort – schneller an die zuständigen Rettungskräfte weiterleiten soll. Das neue System verspricht sich die Rettung von mehr Menschenleben, die im Straßenverkehr verunglücken.
WIE FUNKTIONIERT DAS UNFALLSYSTEM?
Um eine problemlose Ortung zu gewährleisten, wird ab 31.03 im Auto des Verbrauchers eine extra Sim-Karte verbaut, um im Fall der Fälle einen automatischen Notruf an die Euronotrufnummer 112 bzw. an eine regionale Notrufnummer abzusetzen. Auch durch die Betätigung eines Schalters oberhalb des Fahrers soll es manuell möglich sein. Der Notruf leitet Standort, Angaben zum Unfallzeitpunkt, die Fahrtrichtung (Autobahnen) und Fahrzeug-ID. Auch die Daten des Bord-Sicherheitssystems können hierfür übermittelt werden, um die schwere eines Unfalls zu ermitteln. Selbst ob die Sicherheitsgurte angelegt waren oder nicht kann somit theoretisch festgestellt werden. Summa summarum soll somit eine schnellere und zielgerichtete Koordination bei Unfällen erreicht werden.
DATENSCHUTZRECHTLICHE BEDENKEN
Die Technik die hinter dem eCall-System steckt stützt sich auf das europäische Galileo/Egnos-Satellitennavigationssystem, womit Daten in Bezug auf Fahrverhalten erhoben werden können. Diese sensiblen Daten könnten in falsche Hände geraten. Einziger Vorteil hierbei ist, dass der eCall-Dienst nicht personalisiert ist, jedoch bei genauer Auslesung der Fahrzeugdaten theoretisch trotzdem mit Personen in Verbindung gebracht werden kann. Zwar müsste man hier die Zulassungsbehörde und die Datenbanken der Autozulieferer illegal einsehen, jedoch ist es in der Vergangenheit schon öfter zu Diebstahl personenbezogener Daten gekommen.
KOMMERZIALISIERUNG DER FAHRERDATEN
Die vorgesehenen Sim-Karten speichern/sammeln die Fahrerdaten und senden diese direkt an den Auto-Hersteller. Dies beinhaltet signifikante Daten des Fahrers, wie Fahrstrecke, Fahrverhalten und bevorzugte Standorte. Versicherungsunternehmen oder Vertragswerkstätten können hierbei großen Profit herausschlagen, um Verträge individueller aufsetzen können – ohne Zustimmung des Fahrzeugbesitzers. Bisher wird nicht genau publiziert inwiefern die Datenaufzeichnung erfolgt. Die Datenschutzbestimmung gilt bisher nur für eCall, jedoch nicht für Zusatzdienste, die in diese Software einprogrammiert wurden. Hierfür fordern Datenschützer, dass die eCall-Funktion manuell ausgeschaltet werden kann, damit der Fahrer selbst bestimmen kann ob es zu einer Datenübermittlung kommt oder nicht. Der Hauptfokus sollte hierbei nicht auf dem kommerziellen Nutzen der Software liegen, sondern auf dem rettungstechnischen Aspekt.