Die EU-Kommission hat die Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, modernisiert und vergangenen Freitag ihre Entwürfe veröffentlicht. Dabei hat sie auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 berücksichtigt.
Die Kommission hat zwei Entwürfe von Muster-Datenschutzklauseln veröffentlicht:
- eine zu Standardvertragsklauseln zwischen für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der EU und
- die andere über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
Die Entwürfe der Klauseln wurden dem Europäischen Datenschutzrat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übermittelt. Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sowie des Ergebnisses der vierwöchigen öffentlichen Konsultation werden die Schlussklauseln von der Kommission angenommen, nachdem sie von den Vertretern der Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologieverfahren grünes Licht erhalten hat.
Die Konsultationsfrist endet am 10. Dezember.
Die aktualisierten Klauseln werden durch die vom Europäischen Datenschutzrat ausgearbeiteten Leitlinien ergänzt, die bereits letzten Mittwoch veröffentlicht wurden.