Das mobile Betriebssystem Android erhöht mit seiner aktuellen Version 6.0., mit dem appetitlichen Namen „Marshmallow“, den Datenschutz. Jetzt können auch Nutzer von mobilen Endgeräten, die auf dieser Software basieren, endlich den Zugriff von Apps auf persönliche Daten besser eingrenzen.
EINSTELLUNGEN FINDEN
Damit man diese Einstellungen vornehmen kann, muss man allerdings erst einmal finden, wo man diese vornehmen kann. Dazu muss man zuerst in den Menüpunkt „Apps“. Dort kann man dann im Einstellungsmenü – in der Übersicht der installierten Apps – den Menüpunkt „Berechtigungen“ aufrufen. Jetzt kann man dort wiederum in dem Bereich „App-Berechtigungen“ entscheiden, welche Apps auf welche Systembereiche zugreifen dürfen. Nicht jede App braucht z. B. unbedingt Zugriff auf das Adressbuch!
EINSTELLUNGEN SOFORT VORNEHMEN
Entsprechend sollten Sie direkt nach Installation von „Marshmallow“ – und dann auch immer direkt nach der Installation einer neuen App – diese Einstellungen vornehmen. Wenn Sie dies nicht vor dem ersten Start einer neuen App getan haben, kann diese bereits beim ersten Start auf verschiedene kritische Bereiche, wie eben auch das Telefonbuch, zugreifen. Dann können die Daten bereits ausgelesen sein. Nur die wenigsten Apps fragen beim ersten Start nach Zugriffsberechtigungen, die meisten machen erst mal was sie wollen.
INTELLIGENT ENTSCHEIDEN
Woher soll man denn nun wissen, welche App welche Zugriffe denn unbedingt haben muss? Nun, hier sollten Sie mit gesundem Menschenverstand entscheiden. Natürlich müssen Sie einer Navigations-App den Zugriff auf GPS erlauben, wenn sie funktionieren soll. Aber ob einer Musik-App erlaubt werden soll auf ihren Standort und das Adressbuch zuzugreifen, damit man vorgeschlagen bekommt welche Freunde in der Nähe den gleichenMusikgeschmack haben, ist wohl eher höchst fragwürdig. Entscheiden Sie überlegt und Sie machen dem Datenstaubsauger einen Knoten in den Schlauch.