Das Hinweisgebersystem
mit anwaltlicher Expertise

Das digitale Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance bietet potenziellen Hinweisgebern maximale Vertraulichkeit und schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Reputationsschäden und hohen Geldbußen.

RC_Whistle: Mehr als „nur“ ein Meldekanal

Wir halten Ihnen den Rücken frei: RC_Whistle, das System der Ratisbona Compliance, ist nicht nur eine zeitgemäße, technische Umsetzung der HinSchG-Anforderungen. Die Juristen der Ratisbona Compliance bewerten jeden Hinweis aus anwaltlicher Perspektive und geben der Geschäftsleitung entsprechende Handlungsempfehlungen.

Hinweisgeberschutzgesetz

Das passiert nach einem Hinweis:
Der Bearbeitungsprozess der Ratisbona Compliance

Vom Hinweis bis zur Klärung des Sachverhalts ist ein weiter Weg. Mit Ratisbona Compliance an Ihrer Seite gehen Sie ihn mühelos.
Wir kümmern uns um fast alle Prozessschritte – und unterstützen Sie bei denen, die Sie tun müssen.

Besser mit Experten

Das Team der RC besteht aus Juristen, Datenschützern und Compliance-Experten mit langjähriger Erfahrung.
Egal ob Beratung oder konkrete Lösung – wir halten Ihnen den Rücken frei, damit sie sich abgesichert auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Dr. Jur. Erich J. Beer

Head of legal

Erich Beer ist nach seinen juristischen Examina und nach seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent an der Universität Regensburg seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Noch während seiner Dozententätigkeit, der er bis heute an unterschiedlichen Hochschulen nachgeht, war er nach Stationen in wirtschafts- und steuerrechtlich geprägten Kanzleien auch lange Zeit in einer der traditionsreichsten Kanzleien Regensburgs tätig. Nach seinem Wechsel in die freie Wirtschaft war und ist er weiterhin als Rechtsanwalt beratend und gerichtlich tätig. Seine Schwerpunkte sind das Allgemeine Zivilrecht, so unter anderem das Vertragsrecht an den Schnittstellen zum Gewerblichen Rechtschutz sowie das Datenschutz-recht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine langjährige Erfahrung in der Wirtschaft macht ihn zum gefragten und kompetenten Ansprechpartner.

Dr. Gerhard Lommer

Head of Hr & member of legal team

Nach dem Studium der Physik und der anschließenden Promotion an der Universität Regensburg hat Dr. Gerhard Lommer über 34 Jahre umfangreiche Erfahrungen in unterschiedlichen Positionen und Aufgaben-bereichen bei Großkonzernen gesammelt. Zu seinen Stationen zählen Global Champions wie Siemens, AMD oder Infineon Technologies, wo er als leitender Direktor tätig war. Über viele Jahre hinweg hat Dr. Lommer hunderte von Mitarbeitern geführt und sich dabei tiefgreifende Einblicke in das Arbeitsrecht sowie das Betriebsverfassungsgesetz verschaffen können. Aufgrund seiner zahlreichen Auslandsaufenthalte ist er zudem mit unterschiedlichen Kulturkreisen vertraut. Seine Praxiserfahrung und Expertise, speziell in produktionsnahen Branchen, machen Dr. Gerhard Lommer zu einer tragenden Säule im Legal Team der Ratisbona Compliance.

Wieso? Weshalb? Warum?

Am Ende sind meist immer noch einige Fragen offen. Hier finden Sie die Fragen, die uns häufiger gestellt werden.

Wir bieten den Beschäftigten gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Möglichkeit, auf potenzielle Rechtsverstöße unkompliziert hinzuweisen. Unkompliziert bedeutet: elektronisch mit wenigen Klicks über das Intranet, telefonisch über eine ebenfalls hier hinterlegte Telefonnummer sowie auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit einem unserer Juristen.

Zum einen technisch. Die Abgabe der Hinweise erfolgt über ein System, das alle Metadaten automatisch verschlüsselt, sodass keine Rückschlüsse auf die Identität der Hinweisgeber möglich sind. Zum anderen ermöglichen wir die Abgabe anonymer Hinweise auch systemisch. Hinweisgeber erhalten zur Hinweisabgabe sowie für die Kommunikation mit uns einen Code und vergeben anschließend einen persönlichen PIN.

Unsere Juristen sichten und bewerten die Hinweise hinsichtlich juristischer Relevanz im Kontext des HinSchG. Ist ein Hinweis ungerechtfertigt, nehmen wir Kontakt mit dem Hinweisgeber auf, und erklären, warum der Hinweis nicht weiter bearbeitet wird.