Anfang letzter Woche hieß es noch in der Stuttgarter Zeitung: „Datenschützer warnt vor Ticketkauf mit Kamera“. Hintergrund für die Meldung war, dass die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) einen Kamerazugriff für seine App anfordert, mit der unter anderem der Kauf von Fahrkarten möglich ist. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, war, als er von der neuen Berechtigung hörte, wenig begeistert.
KEIN UNNÖTIGER ZUGRIFF
„Es ist nicht einzusehen, dass der VVS die Nutzer hier in die Kamerafreigabe drängt. Schließlich ist die Kamera nicht notwendig, damit die App funktioniert“, so Dr. Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württembergs (LfDI).
VERKEHRSVERBUND REAGIERT PROMPT
Der Verkehrsverbund reagierte aber prompt und teilte dem LfDI mit, dass kurzfristig die Veröffentlichung einer neuen, optimierten Version vorgezogen werden konnte. So soll es nun in den neueren Android-Versionen der App möglich sein, Zugriffsrechte, z. B. auf die Kamera, erst in dem Moment zu gewähren, in dem man ein entsprechendes Feature benötigt. Die neue Version mit angepasster Rechteverwaltung sollte mittlerweile bereits im PlayStore verfügbar sein.
AUF PRIVACY BY DESIGN ACHTEN!
Der LfDI begrüßte die kurzfristige Reaktion des VVS, welche sein Bemühen um datenschutzkonforme Gestaltung seiner Angebote unterstreicht.
Er ruft alle App-Entwickler auf, beim Entwickeln von Apps umsichtig und datenschutzfreundlich vorzugehen und bereits jetzt schon das mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung ohnehin vorgesehene „Privacy by Design“ zu berücksichtigen.