Zumindest in Berlin ist das wohl so, wie die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht feststellt.
AUSTAUSCH PERSÖNLICHER DATEN
Dass zwischen den Schulämtern in den Bezirken und den Schulen ein regelmäßiger Austausch personenbezogener Daten über Schülerinnen und Schüler stattfindet ist dabei für Planungszwecke durchaus notwendig und zulässig. Hierbei werden allerdings auch sensitive Daten übermittelt, wie Förderprognose und sonderpädagogischer Förderungsbedarf, die somit einen Rückschluss auf geistige oder körperliche Behinderungen der Betroffenen erlauben.
BITTE UNVERSCHLÜSSELT SENDEN?!
Während die Schulen in Berlin bereits vielfach die Möglichkeit haben, den Datenaustausch per E-Mail verschlüsselt vorzunehmen, ist dies bei den Schulämtern der Hauptstadt nicht der Fall. Deshalb werden die Schulen aufgefordert, die Schülerdaten in Tabellenform unverschlüsselt an die Schulämter zu übermitteln. Die Aufsichtsbehörde hat dementsprechend schon seit 2012 in mehreren Schreiben an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf die notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen hingewiesen und Mindestanforderungen definiert, die bei dem Datenaustausch eingehalten werden müssen. Die regionalen Schuldatenschutzbeauftragten haben darüber hinaus auch regelmäßig auf das Problem hingewiesen. 2015 hat Berlins Datenschutzbeauftragte zusätzlich alle Bezirke in Form eines Fragebogens direkt zur Stellungnahme bezüglich des Umfangs der übermittelten Daten sowie der eingesetzten technischen Übermittlungswege aufgefordert.
KATASTROPHALE ZUSTÄNDE
Auf diese Schreiben bekam die Behörde eine abgestimmte Antwort aller bezirklichen Schulämter, die aber die Frage nach der sicheren Übermittlung der Daten weiterhin im Unklaren ließ. Ein Bezirk teilte mit, dass die Übermittlung von Daten sogar dann mittels unverschlüsselter E-Mail erfolge, wenn andere Wege empfohlen würden. Ein weiterer Bezirk hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Einführung verschlüsselter E-Mail-Kommunikation angekündigt, die Umsetzung jedoch bisher nicht bestätigt. Insgesamt ist laut der Datenschutzbeauftragten also davon auszugehen, dass die Kommunikation zwischen den Schulämtern und den Schulen weiterhin grundsätzlich unverschlüsselt und damit ohne einen entsprechenden Schutz erfolgt.
LETZTE FRIST
Die Behörde hat nun gegenüber den Schulämtern der Bezirke die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener und insbesondere sensitiver Daten nochmals konkretisiert und um einen Zeitplan für die Umsetzung gebeten. Auf dieses Schreiben ist aber, laut Tätigkeitsbericht – auch zwei Monate nach Fristablauf – noch keine Antwort eingegangen.