Das Smartphone ist für die meisten von uns ständiger Begleiter und wird gerne auch dazu genutzt, um das ein oder andere spontane Foto zu machen. Und ein Selfie in Ehren kann niemand verwehren… oder etwa doch? In rund einem halben Jahr findet die Bundestagswahl statt. Seit 31.03. gilt die neue Bundeswahlverordnung und diese legt nun eindeutig fest, dass in der Wahlkabine selfie- und fotofreie Zone herrscht.
VON PROMIS INSPIRIERT
Handlungsbedarf bei uns in Deutschland ergab sich aus einigen bekannt gewordenen Fällen im Rahmen der US-Präsidentschaftswahl. Prominente wie unter anderen Justin Timberlake posteten Fotos von sich bei der Wahl und zwar auch in jenen Bundesstaaten, in denen dies schon per Gesetz verboten war.
Bisher noch ungeregelt steht nun neu in Paragraph 56 der überarbeiteten Bundeswahlverordnung unmissverständlich geschrieben: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“ Wer für den Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder filmt, der darf seinen Wahlzettel nicht abgeben, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Unklar ist allerdings, wie dieses Verbot kontrolliert werden soll, da die geheime Wahl bedingt, dass sich immer nur eine Person in der Wahlkabine aufhält.
SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE
Warum braucht es noch ein weiteres Verbot? Es geht ums Wahlgeheimnis. Niemand darf gezwungen werden zu verraten, wie er gewählt hat und ein Foto könnte anders als eine mündliche Aussage als eindeutiges Beweisstück dienen. Das Bilderverbot dient also dem Schutz der Privatsphäre. Und es soll auch verhindert werden, dass andere durch das Teilen der Wahlbilder in ihrer Entscheidung beeinflusst werden oder Meinungsmache betrieben wird. Letztlich werden auch Prognosen und Hochrechnungen aus diesem Grund erst nach dem Schließen der Wahllokale ab 18.00 h veröffentlicht.
ABER KEIN GENERELLES HANDYVERBOT
Die neue Regelung gilt ausschließlich für die Bundestagswahl, die Bundesländer haben eigene Wahlordnungen. Und auch Briefwähler sind nicht betroffen, da sie außerhalb des Wahlbüros wählen und dort kein Bilderverbot ausgesprochen werden kann.
Das Smartphone darf im Übrigen mit in die Wahlkabine. Ist das Foto dort erstmal gemacht ist jedoch zu beachten, dass das Hochladen der Bilder auf Facebook, Instagram und Co. zwar nicht verboten werden kann, man sich aber strafbar macht, wenn man die Wahlentscheidung eines anderen veröffentlicht.