Herr Volkmer, Herr Haßler, Sie haben im März 2023 aus Projekt 29 heraus die Ratisbona Compliance (RC) GmbH gegründet. Warum?
Christian Volkmer: Projekt 29 betreut Mandanten in ganz Europa in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit. Das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung 2018 hat die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen noch einmal deutlich gepusht. Inzwischen sehen wir, dass immer mehr Unternehmen auch Compliance-Dienstleistungen bei uns nachfragen. Diese Nachfrage möchten wir bedienen.
Und wieso über eine neue GmbH?
Matthias Haßler: Wir bündeln hier bewusst juristische Kompetenz. Bei RC kümmert sich ein professionelles Legal Team um die Belange unserer Kunden. Mit Rechtsanwalt Dr. Erich Beer und Dr. Gerhard Lommer verfügt RC über sehr viel Know-how und Erfahrung im Bereich Unternehmens-Compliance. Angesichts der steigenden Zahl an Regeln, an die sich Unternehmen halten müssen, kann ein solcher Spezialist sehr effektiv im Markt agieren.
Haben Sie konkrete Beispiele für diese Zunahme an Regeln?
MH: Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen es umsetzen. Ebenfalls seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Im Januar 2024 wird der Schwellenwert auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Ein weiteres Beispiel ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Laut JMStV müssen geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien, die jugendgefährdende Inhalte enthalten könnten, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
Und bei all diesen Themen unterstützen Sie Ihre Mandanten?
CV: Genau. Die Aufgaben, die auf die Unternehmen zukommen, sind umfangreich und binden viele Ressourcen – monetär wie personell. Ein professioneller Dienstleister ist in der Lage, diese Pflichten effizienter und ressourcenschonender abzubilden als die Unternehmen selbst. Deren Kernkompetenz liegt ja in der Regel in anderen Bereichen.
…und Ihre liegt in der Compliance.
CV: Richtig. Und im Datenschutz. Das sind Bereiche, die sich perfekt ergänzen. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zum Betrieb interner Meldestellen, über die Whistleblower auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen können. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Hinweise rechtlich bewertet werden müssen und Informationspflichten einzuhalten sind. Der gesamte Meldeprozess muss auch DSGVO-konform ablaufen. Und in beiden Bereichen – dem juristischen Know-how und der datenschutzrechtlichen Expertise – müssen wir uns nicht verstecken.