DIE VORWÜRFE DES KLÄGERS
DEFINITIONSFRAGE „RETTET“ FACEBOOK
Nur Verbraucher dürfen an ihrem Heimatgericht klagen. Andere müssen sich im Falle Facebook stattdessen an ein Gericht in Irland wenden, da dort der Europasitz Facebooks ist. „Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte“, meinte sein Anwalt Wolfram Proksch. Das Gericht seinerseits betonte, dass nicht der Zeitpunkt der Erstanmeldung bei Facebook für die Definition „Verbraucher“ entscheidend wäre, sondern die Rolle des Netzwerks im Leben des Klägers kurz vor der eigentlichen Klage – und die Richter kamen zu dem Schluss, er habe seinen Facebook-Zugang auch für berufliche Zwecke genutzt.
FACEBOOK IST ZUFRIEDEN
DAS LETZTE WORT IST NICHT GESPROCHEN
Für Max Schremms ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen.Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen.“ Wie eine Gerichtsprecherin am Montag verkündete, erklärten sich die Richter aus formellen Gründen für nicht zuständig, ohne aber über den Inhalt der Beschwerde zu entscheiden.