Im Blog von netzpolitik.org wurde vor wenigen Tagen der Volltext des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 geleaked. Der Entwurf für das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) treibt Datenschützer auf die Barrikaden. Scharfe Kritik kommt auch vom Ex-Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.
ANPASSUNGSGESETZ
Bei der Anpassung des Datenschutzrechts des Bundes an den Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die 2018 in Kraft treten wir, soll den Mitgliedstaaten weitgehende Regelungsmöglichkeiten gegeben werden. Hierzu hatten die Bundesinnenminister Friedrich (CSU) und de Maizière (CDU) sich auf dieFahne geschrieben, ein „hohes deutsches Datenschutzniveau“ erhalten zu wollen. Dazu Peter Schaar: „Nach der Lektüre des Gesetzentwurfs drängt sich allerdings der Eindruck auf, dem Bundesinnenministerium gehe es weder um eine sinnvolle Umsetzung der EU-Vorgaben noch um die Nutzung von Regelungsspielräumen zum Erhalt eines hohen deutschen Datenschutzniveaus, sondern vorrangig um dessen Absenkung.“
DIE DREI HAUPTKRITIKPUNKTE
Laut Ex-Bundesdatenschutzbeauftragtem Schaar finden sich insbesondere drei zentrale Themen in dem fast 80-seitigen Entwurf, die besonders besorgniserregend seien:
- Mehr Befugnisse für staatliche Stellen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Betroffenenrechte und auch die Kontrollbefugnisse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) werden eingeschränkt wann immer es die EU-Regelungen zulassen und teils auch dort wo sie es eigentlich nicht tun.
- Das Bundesministerium des Innern schafft neue Ausnahmen für die Datenverarbeitung durch die Wirtschaft
Hier kritisiert Schaar vor allem das Zweckbindungsregelungen durch biegsame Regeln abgelöst und den Geheimdiensten die Datenerhebung und Verarbeitung noch weiter erleichtert werden soll.
REFERENTENENTWURF GESTOPPT
Das Bundesjustizministerium hat mittlerweile aber aus verfassungsrechtlichen und handwerklichen Gründen die offizielle Versendung des ABDSG-Referentenentwurfs gestoppt. Peter Schaar: „Um es auf den Punkt zu bringen: Ein solches Datenschutzabsenkungsgesetz brauchen wir überhaupt nicht!“