Wie die Rheinische Post online berichtet wird es erstmal keine Vorratsdatenspeicherung geben. Die EU-Kommision stoppt hier die für nächste Woche geplante parlamentarische Verabschiedung.
STILLHALTEFRIST
Laut der Rheinischen Post gilt nun eine neue Stillhaltefrist bis zum 6. Oktober. Das ursprünglich bereits für Juli geplante Gesetz kann also frühestens danach verabschiedet werden. Wie es dann weiter geht muss man noch abwarten. Die Hoffnung bleibt, dass der zeitliche Aufschub den Gesetzesgegnern nochmal neuen Aufwind oder neue Argumente verschaffen kann. Wieso aber wurde das Gesetz jetzt überhaupt gestoppt?
DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT
Begründet wurde die vorläufige Verzögerung damit, dass die Speicherpflicht gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen verstoße. Aus dem Referentenentwurf des Bundesministeriums zur Vorratsdatenspeicherung geht hervor, dass Telekommunikationsdienstleister Verkehrsdaten anlasslos 10 Wochen – aber nur im Inland – speichern müssen. Darin sieht man jedoch eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
GESETZENTWURF MUSS ANGEPASST WERDEN
Die EU-Kommission verlangt nun von Deutschland, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Da die EU eine Wirtschaftsunion ist gilt die Dienstleistungsfreiheit grenzüberschreitend. Benachteiligungen müssen immer die Ausnahme sein. Die wenigen Fälle bedürfen dabei aber auch einer ganz besonderen Rechtfertigung. Dies hat erst kürzlich Minister Dobrindt mit seinen gescheiterten Mautplänen so erleben müssen.
BEGRÜNDUNG IST UNWESENTLICH
Für die Gegner der höchst umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wird es aber unterm Strich egal sein, weshalb das Gesetz scheitert. Ob es nun am Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder am Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung der Dienstleister scheitern wird, spielt letztlich keine entscheidende Rolle. Wichtig ist nur dass der Gesetzentwurf in seiner zentralen Aussage wieder neu verhandelt und überarbeitet werden muss. Die von netzpolitik.org veröffentlichte Stellungnahme der EU-Kommission zeigt wie unbegründet die Massenspeicherung eigentlich ist. Angesichts der dort zahlreich beschriebenen Stolpersteine sollte es sehr schwer fallen, eine Überarbeitung zu verabscheiden, die einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten wird.