Trotz aller Empörung und nach langem hin und her hat der Bundestag Mitte des Monats nun doch mit einer überraschenden Mehrheit die Wiedereinführung der mehr als umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. War es das…oder gibt es noch Hoffnung für den Datenschutz?
DIE VORRATSDATENSPEICHERUNG – KNAPP UMRISSEN
Da die Vorratsdatenspeicherung nun beschlossene Sache ist, soll sie zukünftig eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Verbindungsdaten von Telefonaten für 10 Wochen legalisieren. Auch von Handygesprächen sollen Standortdaten 4 Wochen lang gespeichert werden dürfen. Dies alles aus Gründen der Strafverfolgung. Die Rechtfertigung: Der Eingriff in die Privatsphäre sei verhältnismäßig gering, da das Gesetz ja keine Speicherung der Kommunikationsinhalte selbst erlaube.
DIE KRITIK IN ALLER KÜRZE
Speziell die Berufsgeheimnisträger, wie beispielsweise Anwälte und Ärzte, sind sich sicher dass diese Speicherung nicht sein darf. Die Vertrauensbeziehung zu Mandat bzw. Patient wäre dahin. Auch ist eine Trennung von Inhalts- und Verbindungsdaten nicht möglich. Juristen sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Grundrechte. So wurde der erste Versuch 2010 bereits als verfassungswidrig abgeschmettert.
JETZT IST ES DOCH BESCHLOSSEN…ODER?
Jein! Es ist zwar beschlossen, aber das war es ja 2010 schon einmal. Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ja bereits wegen einem Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der EU für ungültig erklärt. Aber es wurden bereits die ersten Klagen gegen das neue Gesetz angekündigt. Es ist nämlich in der Tat fraglich, ob das neue Gesetz vor dem Hintergrund des vom BVerfG und vom EuGH statuierten Verbots der anlasslosen Speicherung bestehen kann. Abwarten und Tee trinken. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen!