Mit Governance und Resilienz die gesetzlichen Anforderungen meistern
In einer Zeit, in der Cybersicherheit vom reinen IT-Thema zur geschäftskritischen Infrastruktur gereift ist, haben sich auch die Spielregeln geändert. Das NIS2-Umsetzungsgesetz (BSIG) nimmt Unternehmen unmissverständlich in die Pflicht: Gemäß §38 BSIG sind Geschäftsleitungen ab sofort verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen nicht nur umzusetzen und zu überwachen, sondern auch regelmäßig an dezidierten Cybersicherheits-Schulungen teilzunehmen.
Cybersicherheit ist mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie endgültig zur unübertragbaren Pflicht der Unternehmensleitung geworden. Das Gesetz verpflichtet Geschäftsleitungen nach § 38 Abs. 3 BSIG explizit dazu, regelmäßig an Schulungen teilzunehmen, um die nötigen Kenntnisse zur Erkennung, Bewertung und Steuerung von Cyberrisiken zu erlangen. Ein Delegieren dieser Verantwortung an die IT-Abteilung ist rechtlich unzulässig und führt im Ernstfall zur persönlichen Haftung
Um diesen gesetzlichen Anforderungen punktgenau gerecht zu werden, haben wir unsere vierteilige NIS2-Geschäftsleitungsschulung entwickelt.
Fachlicher Wissensgeber für das inhaltliche Konzept sind die Experten für Cyber-Security und Regulatory Compliance der P29 Group. Die Schulung entstand ursprünglich als fester Bestandteil unserer umfassenden Beratungsdienstleistungen zur NIS2-Umsetzung in Kundenunternehmen. Auf Nachfrage stellen wir dieses Schulungspaket ab sofort auch separat auf Anfrage zur Verfügung.
Die BSI-Empfehlung im Fokus: Die initiale Grundschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt in seiner Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung eindeutig aus:
„Das BSI empfiehlt eine ausführliche initiale Schulung mit anschließenden regelmäßigen Folgeschulungen, um Geschäftsleitungen für ihre Aufgabe und Verantwortung (nach § 38 Absatz 1 BSIG) zu sensibilisieren.“
Genau diesem Grundsatz folgt unser Schulungsdesign: Das BSI sieht für eine fundierte Erstqualifizierung von Führungskräften einen Richtwert von rund einem halben Tag (ca. 4 Stunden) vor. Wir haben diese Vorgabe in ein didaktisch optimiertes 4-Module-Konzept gegossen, das exakt 230 Minuten reines, fokussiertes Lernen umfasst:
Von der Beratung in die digitale Praxis
Durch die Entwicklung im Rahmen unserer NIS2-Umsetzungsberatung profitieren Teilnehmende von direkt anwendbarem Praxiswissen. Statt reine Paragrafen zu zitieren, arbeitet das Training mit konkreten Leitfragen, Rollenbildern und Entscheidungsszenarien, die das BSI für die Führungsebene empfiehlt.
Mit den integrierten Lernkontrollen und dem Abschlussnachweis erhalten Führungskräfte sowie Auditoren eine verlässliche Grundlage, um die Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG bei Aufsichtsmaßnahmen oder Audits nachzuweisen.
Ausblick: Rechtssicher handeln
Das 4-teilige Intensivtraining bildet das optimale Fundament für die von BSI geforderte Erstqualifizierung. Darauf aufbauend lässt sich das Wissen in den Folgejahren durch kompakte Refresher-Einheiten oder anlassbezogene Module (z. B. bei signifikanten Änderungen der Bedrohungslage) mühelos aktuell halten.
Möchten Sie eine NIS2-Beratungsdiensleistung in Anspruch nehmen, Ihre Geschäftsleitung BSI-konform qualifizieren oder das E-Learning separat für Ihr Unternehmen anfragen?
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung.
Produktmanager P29 Campus
“Sensibilisierung ist der Kern aller Schulungen!“
Senior Consultant
Datenschutzbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter
“Aus Regeln können pragmatische und zukunftsfähige Lösungen entstehen – klar, effizient und wirkungsvoll.„