Es wird nutzerfreundlicher!
über die neue Cookie-Banner-Verordnung
Was ist die die neue Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung, auch Cookie-Banner-Verordnung genannt?
Nicolas Becker: Die neue Verordnung gemäß § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) bietet künftig eine Alternative zu den herkömmlichen „Cookie-Bannern“, um etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen. Hier herrscht inzwischen Wildwuchs und das ist nicht wirklich im Sinne der Nutzer. Durch die Neuerung müssen Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite erneut ihre Zustimmung zur Cookie-Nutzung erteilen, sondern können ihre Präferenzen dauerhaft speichern. Es wird also benutzerfreundlicher für den Verbraucher.
Was ändert sich dadurch für die Betreiber von Websites?
NB: Derzeit liegt das Gesetz noch als Entwurf vor. Wann es genau verabschiedet und umgesetzt wird, ist noch offen. Es ist aber bekannt, dass es eine zweijährige Umsetzungsfrist geben soll. Es würde aber endlich eindeutige Richtlinien und Standards für den Einsatz von Cookies geben, was zu einer gesteigerten Rechtssicherheit für alle Beteiligten führen würde. Mit klar definierten Regeln könnten Webseitenbetreiber weniger Zeit und Ressourcen auf die Implementierung und Verwaltung von Cookie-Richtlinien verwenden.
Wie kann Projekt 29 dabei unterstützen?
NB: Der Entwurf sieht vor, dass Webseitenbetreiber statt der üblichen Cookie-Banner sogenannte PIMS (Personal Information Management Services) einsetzen können. Diese ermöglichen es Website-Besuchern, eine Software-Lösung zu nutzen, um ihre Einwilligungseinstellungen zentral zu verwalten. PIMS steht für „Personal Information Management Services“ – „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“. Welches PIMS optimal für die jeweilige Branche ist, ist beispielsweise ein Aspekt der Datenschutzberatung, die wir für unsere Kunden durchführen.
Beitragsbild: © Rokas | Adobe Stock
Fachlicher Innendienst
“Nur wer alle Regeln kennt, kann Sie auch einhalten!“