Verbraucherschützer warnen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung den Datenschutz bei Kreditwürdigkeitsprüfungen erheblich beeinträchtigen könnte. So berichtet eurativ.de dass die Vorgaben zum Datenschutz beim Scoring deutlich weniger streng ausfallen würden.
MASSIVER RECHTLICHER RÜCKSCHRITT
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sogar von einem „massiven rechtlichen Rückschritt“. In der Kurzbewertung der EU-DSGVO werden von Seiten des vzbv diverse negative Punkte herausgestellt: „Als besonders kritisch wertet der vzbv hier, dass ‚Direktmarketing‘ ein berechtigtes Interesse sein kann, für das somit keine Einwilligung notwendig ist. Stammen Daten (auch sensible persönliche Daten) aus öffentlich zugänglichen Quellen, so dürfen diese auch auf Grundlage des berechtigten Interesses verarbeitet werden. Insgesamt ist diese Vorschrift also noch auslegungsbedürftig, besonders hinsichtlich des neuen Konstrukts der ‚vernünftigen Erwartungen des Verbrauchers‘ – was zu Missbrauch führen könnte.“ Aber auch die Profilbildung und automatisierte Einzelfallentscheidungen müsse man kritisch betrachten: „Die Bildung von Profilen als solche (und nicht nur die reine Entscheidung, die rechtliche Wirkung entfaltet oder Verbraucher signifikant beeinträchtigt) unterliegt keinem gesonderten Schutz und wird nur als eine ’normale‘ Datenverarbeitung angesehen. Der Verbraucher hat zwar ein Recht auf menschliche Intervention, Erklärung und Anfechtung der Entscheidung – in der Praxis dürfte das aber nur eine untergeordnete Rolle spielen. Insgesamt befürchtet der vzbv an dieser Stelle eine Absenkung des Verbraucherschutzes im Vergleich zum deutschen Status Quo. Bisher war etwa Kreditscoring alleine auf der Grundlage von Adressdaten nicht erlaubt – das könnte sich nun ändern. Hier müssen die Mitgliedsstaaten ihre Spielräume nutzen und dafür sorgen, dass es nicht zu Schutzlücken kommt und das bisherige Datenschutzniveau nicht abgesenkt wird.“
DIE FORDERUNG DER VZBV
Müller sieht die Dringlichkeit der Situation: „Die Datenschutz-Grundverordnung dreht beim Thema Scoring die Zeit zurück. Uns droht ein massiver rechtlicher Rückschritt. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, dass unser Datenschutzniveau erhalten bleibt, ernst nehmen und aktiv werden. Die Zeit drängt angesichts der Bundestagswahl 2017.“ Der vzbv fordert nun Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesverbraucherminister Heiko Maas auf, das Schutzniveau zu sichern. Dies könne unter anderem mit Hilfe von Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung, die die Mitgliedsstaaten für eigene Regelungen nutzen können, geschehen. Desweiteren könnten auch Regelungen aus dem BDSG in andere Gesetze übernommenen werden. Hier könnten Regelungen im Zivil-, Vertrags- und Versicherungsrecht sowie im Kreditwesengesetz infrage kommen, die festlegen, unter welchen Umständen Scorewerte verwendet werden dürfen, oder Vorgaben zur Sicherung der Datenqualität machen.