Der Chaos Computer Club und der Verein Freie Netzwerke wollen der Abmahnbranche an den Kragen. Insbesondere was unberechtigte Abmahnungen für angeblich illegale Downloads von Filmen und Musik betrifft. Zu diesem Zweck haben sie den Abmahnbeantworter erstellt.
DIE ABMAHNINDUSTRIE
Für Anwaltskanzleien schon lange eine lukrative Branche: So hat sich in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahnindustrie herauskristallisiert, für die Kanzleien ihren Fokus speziell auf Massenabmahnungen legen. Die Kanzleien schicken im Normalfall eine Zahlungsaufforderung zusammen mit einer Unterlassungserklärung. Mit der Unterlassungserklärung unterschreibt der Nutzer, dass er dies zukünftig unterlassen wird und mit der Zahlungsaufforderung werden Kosten für Rechtsverfolgung und Schadenersatzforderungen vergolten.
DER ABMAHNBEANTWORTER
Der Abmahnbeantworter ist ein Online-Dokumentgenerator, der den Betroffenen in 6 Schritten durch einen Editor führt und am Ende ein fertiges Antwortschreiben auf die Abmahnung ausspuckt. Wie test.de in Ihrem Test des Abmahnbeantworters schreiben: „Der Betroffene teilt darin mit, dass und warum er zu Unrecht abgemahnt worden ist. Dafür werden vorgefertigte Textbausteine zusammengefügt. Außerdem fordert das Schreiben die gegnerische Seite dazu auf, die Abmahnung innerhalb einer festgelegten Frist zurückzunehmen.“ Natürlich kann der Abmahnbeantworter nur da helfen, wo tatsächlich eine unrechtmäßige Abmahnung vorliegt.
IN 6 SCHRITTEN ZUR RECHTSSICHEREN ANTWORT
- Wer mahnt ab? Im ersten Schritt kann man einige der geläufigsten Abmahnkanzleien auswählen, deren Daten automatisch im auszufüllenden Formular erscheinen.
- Wie lautet das Aktenzeichen? Hier ist das, auf der Mahnung auffindbare Aktenzeichen, Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Verstoßes sowie das Datum der Abmahnung einzugeben.
- Warum sind Sie nicht der Täter? Hier muss man erklären, warum man nicht Täter sein kann. Wer ein nachweisliches Alibi hat, sollte dies hier eintragen. Auch hier kann man vorgefertigte Antworten per Häkchen auswählen.
- Warum sind Sie kein Störer? Wer aufgrund von „Störerhaftung“ abgemahnt wird, bekommt hier vom Abmahnbeantworter ebenfalls passende Antworten vorgeschlagen. Gründe können hier sein, dass auch Familienmitglieder oder Nachbarn das WLAN mitbenutzen und somit unklar ist, wer für die angebliche Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.
- Wer wird abgemahnt? Hier gibt man dann abschließend seine persönlichen Daten ein.
- Fertig! Das fertige Antwortschreiben wird aus den Angaben und fertigen Textbausteinen erzeugt. Dieses muss man dann nur noch per Einschreiben oder Fax an die Abmahnkanzlei schicken.
SCHÖNES GIMMICK
Wie auch test. de in Ihrer Bewertung erkennen, ist der Abmahnbeantworter zwar ein schönes Tool um schnell reagieren zu können, ersetzt aber wohl keinen Rechtsbeistand. Man muss sich vor allem darüber im Klaren sein, dass unbedachte bzw. falsche Angaben sogar noch größeren Schaden verursachen können. Dies gilt auch für Familienmitglieder, Nachbarn, Besucher usw. wenn diese dadurch beschuldigt werden. Test.de fasst es passend zusammen: „Die vorgefertigten Textbausteine werden unterschiedlichen Einzelfallkonstellationen nicht immer gerecht. Vielmehr sollte sich der Betroffene Rechtsrat suchen, etwa bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten, die sich auf Abmahnfälle spezialisiert haben.“