Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach am 5. Februar in einer Pressemitteilung verlauten ließ, ist es nun möglich Online-Beschwerden abzugeben.
AUF WUNSCH DER BEVÖLKERUNG
Wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist, kommt man hiermit insbesondere dem Wunsch der Bevölkerung und vieler Unternehmen nach. Die Seiten auf www.lda.bayern.de wurden dementsprechend überarbeitet: „Ziel war es, die schon bisher vorhandenen Informationen noch leichter auffindbar zu machen, über durchgeführte Datenschutzprüfungen transparenter zu informieren und insbesondere Betroffenen eine Möglichkeit zu geben, Datenschutzbeschwerden oder Anfragen auf sicherem Weg, d. h. verschlüsselt, über die Webseite der Aufsichtsbehörde zukommen zu lassen.“
NEUE BEREICHE
Die Seiten wurden in einigen Bereichen grundlegend verbessert. Ab sofort werden Prüfbögen die bei Vor-Ort-Prüfungen eingesetzt werden veröffentlicht, genauso Info-Kompakt-Blätter ein FAQ Bereich, eine Rubrik in der regelmäßig über die Datenschutzgrundverordnung informiert werden soll und eben auch ein Online-Beschwerde-Formular: „Mit einem neuen Beschwerdeformular können sich Bürger online direkt an die Aufsichtsbehörde wenden. Durch die Gestaltung des Formulars werden die Bürger angehalten, gleich die Informationen mit zu liefern, die erforderlich sind, um der Beschwerde effektiv nachgehen zu können. Damit sollen sich viele Standardrückfragen erübrigen.“
BESCHWERDEFORMULAR
Die Informationen die online direkt in das verschlüsselte Formular eingegeben werden sollen, umfassen neben den Angaben zur eigenen Person, Themenbereich der Beschwerde, Adresse des Beschwerdegegners, die Beschreibung des Sachverhaltes und Sonstiges zum weiteren Verlauf der Beschwerde. Darüber hinaus gibt es auch direkt eine Möglichkeit Beweisdateien anzuhängen. Pflichtfelder sind dabei aber nur Ihr Nachname, Name des Beschwerdegegners sowie die Schilderung des Sachverhaltes. Genaueres zur Verwendung des Online-Formulars findet sich in den Hinweisen zur Online-Beschwerde.