Dass für den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics eine Anpassung der Datenschutzerklärung notwendig ist hat sich mittlerweile ja rumgesprochen. Auch dass deine IP-Anonymisierungsfunktion im Einsatz befindlich sein muss. Vielleicht sogar schon, dass man ein Opt-Out-Cookie anzubieten hat. Aber dass diese Opt-Out-Möglichkeit auf mobilen Endgeräten fehlschlägt und anderweitig implementiert werden muss wissen viele vielleicht noch nicht. Wir zeigen Ihnen die 5 Schritte um Google Analytics datenschutzkonform zu verwenden.
SCHRITT 1 – ADV-VERTRAG
Bei dem Dienstleistungsverhältnis, das Sie als Seitenbetreiber mit der Verwendung von Analytics eingehen, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG vor. Dies bedeutet, dass Sie hier einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google abschließen müssen. Die deutschen Aufsichtsbehörden stellen hierzu eine optimale Mustervereinbarung zur Verfügung.
SCHRITT 2 – EINSATZ NUR MIT IP-ANONYMISIERUNG
Der Anonymisierungscode, für den datenschutzkonformen Einsatz sieht seit November 2017 folgendermaßen aus:
<!-- Global site tag (gtag.js) - Google Analytics -->
<script async src="https://www.googletagmanager.com/gtag/js?id=UA-XXX-1"></script>
<script>
window.dataLayer = window.dataLayer || [];
function gtag(){dataLayer.push(arguments);}
gtag('js', new Date());
gtag('config', 'UA-xxx-1', { 'anonymize_ip': true });
</script>
Die Anonymisierung wird direkt im config-Befehl hinzugefügt.
In Zeile 2 und Zeile 8 anstelle von „XXX“ muss natürlich noch die entsprechende Analytics ID eingetragen werden, die man erhält, wenn man seine Webseite bei Google Analytics hinzufügt. Das war’s!
SCHRITT 3 – OPT-OUT ANBIETEN
Der dritte Schritt ist das Einbinden der Opt-Out-Möglichkeit. Google selbst stellt hier ein datenschutzkonformes Add-On bereit, um dem Besucher die Möglichkeit zu gebender Auswertung des Surfverhaltens durch Google Analytics für die Zukunft zu widersprechen. Das Add-On kann vom Besucher HIER herunter geladen werden.
SCHRITT 4 – OPT-OUT COOKIE FÜR MOBILE ENDGERÄTE
Dieses soeben beschriebene Add-On versagt jedoch bei der Verwendung von Smartphones und Tablets. Deshalb ist es zwingend notwendig, hier noch eine weitere Opt-Out-Möglichkeit für Nutzer mobiler Endgeräte anzubieten. Hier muss ein weiteres Script, noch VOR dem Analytics Code in den Quellcode JEDER Seite eingebunden werden, auf der ein Google Analytics Tracking Code eingesetzt wird:
<script>var gaProperty = 'UA-XXXXXX-Y';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) { window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true; }</script>
wobei ‚UA-XXXXXXX-Y‘ noch durch das von Google individuell vergebene Tracking-Cookie ersetzt werden muss.
SCHRITT 5 – DATENSCHUTZERKLÄRUNG ANPASSEN
Als letztes müssen Sie noch die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite anpassen. Hier ein entsprechender Vorschlag:
Einsatz von Google-Analytics mit Anonymisierungsfunktion
Wir setzen auf unserer Seite Google-Analytics, einen Webanalysedienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend „Google“ ein. Google-Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und hierdurch eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen.
Die durch diese Cookies erzeugten Informationen, beispielsweise Zeit, Ort und Häufigkeit Ihres Webseiten-Besuchs einschließlich Ihrer IP-Adresse, werden an Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Wir verwenden auf unserer Website Google-Analytics mit dem Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Ihre IP-Adresse wird in diesem Fall von Google schon innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt und dadurch anonymisiert.
Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung unserer Seite auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten.
Google wird, nach eigenen Angaben, in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Website vollumfänglich nutzen können.
Des Weiteren bietet Google für die gängigsten Browser ein Deaktivierungs-Add-on an, welches Ihnen mehr Kontrolle darüber gibt, welche Daten von Google zu der von Ihnen aufgerufenen Websites erfasst werden. Das Add-on teilt dem JavaScript (ga.js) von Google Analytics mit, dass keine Informationen zum Website-Besuch an Google Analytics übermittelt werden sollen. Das Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics verhindert aber nicht, dass Informationen an uns oder an andere von uns gegebenenfalls eingesetzte Webanalyse-Services übermittelt werden. Weitere Informationen zur Installation des Browser Add-on erhalten Sie über nachfolgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Wenn Sie unsere Seite über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) besuchen, müssen Sie stattdessen <a href=“javascript:gaOptout()“>diesen Link klicken</a>, um das Tracking durch Google Analytics innerhalb dieser Website zukünftig zu unterbinden. Dies ist auch als Alternative zu obigem Browser-Add-On möglich. Durch Klicken des Links wird ein Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser gesetzt, das nur für diesen Browser und diese Domain gültig ist. Wenn Sie die Cookies in diesem Browser löschen, wird auch das Opt-Out-Cookie gelöscht, so dass Sie den Link erneut klicken müssen.
Wenn Sie diese 5 Schritte beherzigen steht dem datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics eigentlich nichts mehr im Wege. Aus Gründen der Optik empfehlen wir, noch die Aussage „diesen Link klicken“ im letzten Absatz, als entsprechenden Hyperlink mit dem Cookie-Aktivierungslink zu verknüpfen.
BEACHTEN SIE ABER UNBEDINGT diese Angabe der Aufsichtsbehörden: Wer die genannten Voraussetzungen bisher nicht erfüllt hat, muss alle bis dahin gesammelten Analytics-Daten löschen, da diese rechtswidrig erhoben wurden.