Eine 2012 durchgeführte Studie der Althammer IT-Beratung zum Stand von Datenschutz und Datensicherheit in der Pflege und im Sozialwesen ergab nicht nur, dass bereits 25 Prozent der Einrichtungen schon mal von Datenverlusten betroffen waren oder 14 Prozent keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch, dass rund 40 Prozent der Leitungskräfte sich schlichtweg nicht ausreichend informiert fühlen was den Datenschutz betrifft.
ABHILFE DANK GDD-RATGEBER
Wieder einmal liefert die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) einen Ratgeber der eine sofort umsetzbare Arbeitshilfe darstellt. Sowohl in ambulanten als auch stationären Pflegeinrichtungen sollte der Datenschutz am Besten im Qualitätsmanagement integriert sein, da er auch im Rahmen vieler Zertifizierungen von großer Bedeutung ist.
ZIELE DER ARBEITSHILFE
Den Verantwortlichen der Einrichtungen wird hiermit ein Hilfsmittel zur Umsetzung der vorgeschriebenen gesetzlichen Datenschutzvorgaben für Pflegeeinrichtungen an die Hand gegeben, das den gesetzlichen Rahmen voll umfasst und verständlich darstellt. Hierbei werden nicht nur die speziell auf die Pflege abzielenden Aspekte des Heimbetriebs betrachtet, sondern auch die Datenschutzaspekte des generellen operativen Geschäfts wie z. B. Personaldatenschutz, Telekommunikation und der Umgang mit den Daten Dritter, die zwangsläufig mit dem Pflegeverhältnis in Berührung kommen. Der Ratgeber wird unterstützt vom Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) e.V.
WO BEKOMMT MAN DEN RATGEBER?
Der Ratgeber „Datenschutz in Pflegeeinrichtungen“ kann HIER auf den Seiten des GDD bestellt werden. Für Mitglieder steht er für 15 EUR, für Nicht-Mitglieder für 20 EUR zur Verfügung. Eine kleine Investition die sich lohnen sollte.