Die Vollversammlung des VDD hat am 20.11.2017 die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) beschlossen, dass am 24. Mai nächsten Jahres in Kraft tritt. Bereits jetzt haben kirchliche Dienststellen und Einrichtungen eine Reihe von intensiven Vorbereitungen auf das neue Recht durchzuführen. Eine Reihe wesentlicher Änderungen muss bis dahin durchgeführt sein, wie zum Beispiel die Anpassung von Verträgen über Auftragsverarbeitungen und die Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten.
PRAXISHILFEN
Als Hilfestellung hierzu ist von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten eine Reihe von Praxishilfen geschaffen worden, die es allen Einrichtungen ermöglichen, sich frühzeitig auf das neue Recht einzustellen. Die ersten Praxishilfen liegen bereits jetzt vor und können kostenfrei heruntergeladen werden.
- Wichtige Schritte bis zum In Kraft Treten des KDG
- KDG Auftragsverarbeitung
- KDG Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten
- KDG Datenschutz Folgenabschätzung
- Begriffe im neuen KDG
- KDG Rechtmäßigkeit der Verarbeitung/Einwilligung
Die Reihe wird in nächster Zeit laufend ergänzt. Geplant ist die Veröffentlichung von 18 Schriften.
WICHTIGE LINKS
Hier findet sich das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des einstimmigen Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017.
Die Webseite des Diözesandatenschutzbeauftragten der norddeutschen (Erz-)Bistümer kann hier abgerufen werden.