Wie schnell verliert man mal ein Handy, oder Tablet oder sogar ein Laptop. Kommt kaum vor? Tatsächlich werden laut Ponemon Institute alleine an europäischen Flughäfen wöchentlich tausende solcher Geräte vergessen oder liegen gelassen. Wer Glück hat, dessen Gerät findet sich im Fundbüro. Aber wie siehts denn dort überhaupt mit dem Datenschutz aus?
WERTVOLLE DATEN
Wie das Ponemon Institute ebenfalls in einer Studie herausfand, ist der Wert der Daten auf einem mobilen Endgerät im Schnitt mit 14.000 USD zu beziffern. Handelt es sich um Firmengeräte auf denen auch Betriebsgeheimnisse zu finden sind, so geht teqcycle sogar von einem Wert von 50.000 EUR pro Smartphone aus.
PROBLEMATIK FUNDBÜRO
Holt der Eigentümer die Fundsachen nicht innerhalb von sechs Monaten ab kann der Finder das Eigentum beanspruchen. Wenn auch das nicht passiert, kann das Fundbüro die Fundsache versteigern. Dieser Thematik hat sich der Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachsen-Anhalt in seinem 12. Tätigkeitsbericht gewidmet: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann sich ein solches Versteigern bei den eingangs genannten Fundsachen aber nicht auf deren internen Speicher bzw. externe Speichermedien und die darauf gespeicherten Inhalte beziehen. Im internen Speicher bzw. den externen Speichermedien der Geräte können sich personenbezogene Daten der Eigentümer befinden, angefangen bei privaten Fotos und Videos, Nachrichten, Kontaktdaten und vieles mehr.“
Insbesondere Anfragen von Gemeinden veranlassten den Landesbeauftragten, Empfehlungen für eine praktische Vorgehensweise zu geben.
SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE ÜBERWIEGT
Wie es im Tätigkeitsbericht weiter heißt: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht wiegen letztlich die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers an seinen gespeicherten Daten schwerer als das Recht des Finders, das Gerät nach einer angemessenen Wartezeit als sein Eigentum zu erwerben. Das bedeutet, dass vor einer Weitergabe an Dritte eine komplette Löschung der im Gerät bzw. auf dem Datenträger befindlichen personenbezogenen Daten erfolgen muss. Ist dies nicht möglich, muss die Fundsache datenschutzgerecht entsorgt werden.“