Ein Ministerratsbeschluss in Bayern krempelt die Umsetzung der DS-GVO um. Die Landtagswahlen im Blick, verabschiedete der Ministerrat einen gesonderten bayerischen Sonderweg. Zwar erfolgte der Beschluss schon Anfang Juni, doch trat dieser jetzt erst mit der Veröffentlichung des aktuellen Ministerialblatts in Kraft. Damit gilt in Bayern die ausdrücklich die Vorgabe etwa an die für den Datenschutz zuständigen Landesbehörden, die Ziele der DSGVO „sachgerecht und mit Augenmaß“ zu verfolgen. So soll vor allem die Akzeptanz für das Normenwerk in der Bevölkerung gefördert werden.
NICHT JEDER BRAUCHT EINEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN (DSB)
Amateursportvereine, Musikkapellen oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten stellen. Entgegen dem Verordnungstext, dass Einrichtungen einen Experten in Bezug auf Datenschutz benötigen, sobald die Kerntätigkeit die Kontrolle und Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrifft. Das Amtsblatt der Europäischen Union legte am 27.04.2016 fest welcher Schutz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig ist.
Auch der Strafenkatalog wurde angepasst bzw. abgeschafft:
„Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln drohen keine Bußgelder (…) Hinweise und Beratung haben Vorrang vor Sanktionen.“
Mit dieser Aussage stellt sich Bayern als Bundesland gegen die Vorschriften der DS-GVO, welche vorschreibt, dass zumindest die Mitgliedstaaten gegen Verstöße zwar aktiv, aber verhältnismäßig und abschreckend vorgehen müssen.
BAYERN SAGT ABMAHNERN DEN KAMPF AN
Auch Abmahnanwälte, die das schnelle Geld sehen wollen, stehen auf der Liste der bayerischen Regierung:
„Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können, nicht hinnehmen.“
Auch steht die Identifikation weiterer Bestimmungen der Betroffenen im Fokus. Der Freistaat will weitere Gespräche und Sanktionen zusammen mit Vereinen und Unternehmen erarbeiten.
BAYERN RICHTET SICH NACH ÖSTERREICH
Österreich sorgte auch bereits mit seinem offenen Kampf gegen die DS-GVO für Kontroversen zwischen Brüssel und Wien. Laut Brüssel würde Österreich mit den eigenen Datenschutzregeln gegen herrschendes EU-Recht verstoßen. Es bleibt also abzuwarten, wie Brüssel auf die jüngsten bayerischen Beschlüsse reagiert. Auch darf man gespannt sein, wie sich die restlichen deutschen Bundesländer nun verhalten und reagieren.