Das Global Privacy Enforcement Network (GPEN) hat neulich sein Gesamtergebnis des diesjährigen „Sweep Days“ veröffentlicht. Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) berichtet, decken sich die Erfahrungen der teilnehmenden Aufsichtsbehörden nicht mit den Ansichten des BayLDA.
DAS VORHABEN DCSO
Die vier Gründerunternehmen werden an der DCSO jeweils ein Viertel der Anteile halten, wobei jedoch zukünftig weitere Firmen aufgenommen werden sollen. Wie heise online berichtet, soll die DCSO als erste Amtshandlung ein „anonymisiertes Lagebild der nationalen Cyber-Sicherheit“ erstellen. Ab 2016 sollen dann interessierten Unternehmen Security-Audits angeboten werden. Das Langzeitziel jedoch liegt darin, weitere und bessere Sicherheitstechnologien zu erforschen und herzustellen wobei die erwirtschafteten Gewinne wieder zurück in die Forschung fließen sollen. Auf diese Weise will man eine technologische Vorherrschaft Deutschlands in Sachen IT-Security erreichen.
DER SWEEP DAY
Das BayLDA war auch im Jahr 2015 wieder an der internationalen Prüfaktion „Sweep Day“ beteiligt und untersuchte im Rahmen dessen jeweils 25 zufällig ausgewählte (bayerische und internationale) iOS- und Android-Apps, die die Zielgruppe Kinder haben. Dabei wurde festgestellt, dass nur ca. drei Viertel der Apps überhaupt eine
Datenschutzerklärung bereitstellen, wobei nur bei der Hälfte der geprüften Apps sich die Datenschutzerklärung auch tatsächlich mit dem konkreten Datenumgang der App befasst. Bei ca. 50% der Apps war darüber hinaus die Datenschutzerklärung nur auf Englisch verfügbar, obwohl sich die deutschsprachige App direkt an Kinder richtet.
ERGEBNIS BESORGNISERREGEND
Das Gesamtergebnis wurde vom BayLDA als besorgniserregend eingestuft. So wurden bei 40 % der untersuchten Webseiten und Apps datenschutzrechtliche Probleme erkannt – speziell auch was den Umfang der erhobenen personenbezogenen Daten und die Übermittlung derselben an Dritte betrifft. 29 Datenschutzaufsichtsbehörden
aus der ganzen Welt waren am Sweep Day beteiligt und haben dabei insgesamt 1494 Webseiten und Apps unter die Lupe genommen. Der komplette Bericht kann dabei HIER eingesehen werden.
AUCH BAYERISCHE APP-ANBIETER BETROFFEN
Thomas Kranig, Präsident des BayLDA fasst zusammen: „Dabei ist es besonders schade und stimmt nachdenklich, dass auch Anbieter bayerischer Apps die Chance nicht wahrnehmen, sich in datenschutzrechtlicher Hinsicht merklich positiv von anderen internationalen Anbietern von Apps abzuheben. Eigentlich sollte es für deutsche Anbieter einer App mit dem Zielpublikum der Kinder eine Selbstverständlichkeit sein, eine leicht verständliche Datenschutzerklärung in deutscher Sprache anzubieten und diese nicht in englischer Sprache abzufassen bzw. ganz auf eine Information zum Umgang mit den personenbezogenen Daten der Nutzer (Kinder) zu verzichten. Leider sieht die Realität anders aus.“