„Der clevere und witzige Roboterfreund, der so viel weiß!“. Mit diesem Slogan wirbt der Hersteller für seinen Spielzeugroboter, der mit intelligenter Technik ausgestattet ist. Während für die Kinder der interaktive Spielspaß an erster Stelle steht, sollten Eltern diesen Satz mit Vorsicht genießen.
GEFÄHRLICHE SMART TOYS?
Wie wir vor einiger Zeit schon in unserem Blogartikel zur „Hello Barbie“ berichteten, sehen Datenschützer die Entwicklung von smartem Spielzeug äußerst kritisch! Die mit Mikrofon, Spracherkennung und Wi-Fi-Verbindung bestückten Spielgefährten sind eher ein Erweiterungsgerät für Smartphones oder Tablets und sammeln eifrig persönliche Daten – und das zum Teil der ganzen Familie!
UMFANGREICHE DATENSAMMLUBG
Zu den bekanntesten Vertretern von smartem Spielzeug auf dem deutschen Markt zählen derzeit der Roboter „i-Que“ für die Jungs und „My Friend Cayla“ für die Mädchen. Als Spielpartner und „bester Freund“ soll sich der kleine Besitzer mit Puppe oder Roboter richtig unterhalten können und Fragen beantwortet bekommen.
In der Kritik steht, dass über die benötigte App gezielt persönliche Informationen erhoben, GPS-Daten erfasst und Stimmaufzeichnungen der Kinder –und allen weiteren Personen in Mikrofonreichweite- in der Cloud gespeichert werden. Eltern können so nicht kontrollieren, welche Daten vom Hersteller auf welchem Server gespeichert und für welche Zwecke archiviert und weiterverarbeitet werden.
In den vergangenen Wochen haben nun 18 Datenschutzgruppen Beschwerden beim US Federal Trade Commission und der Europäischen Union gegen mehrere Spielzeughersteller eingereicht. Darunter ist auch Genesis Toys und sein Partner Nuance, der Hersteller von i-Que und Cayla
ABHÖREN LEICHT GEMACHT
Eine zusätzliche Gefahr birgt das Spielzeug noch: Die beanstandeten Puppen erfragen im Spielverlauf bei den Kindern Informationen wie den Namen des Kindes und die seiner Eltern, das Lieblingsessen, Lieblingsspielzeug und sogar die Schule, welches das Kind besucht. Dass diese Informationen keinesfalls in falsche Hände gelangen dürfen steht wohl außer Frage. Der europäische Verbraucherverbund Beuc warnt, dass die Spielzeuge Kriminellen möglicherweise auch als Abhörgeräte dienen könnten, da die Technik so simpel ist, dass sich Dritte über eine Bluetooth-Funkverbindung sehr leicht einhacken und auf diesem Weg sogar selbst mit den Kindern kommunizieren können.