Heute vor einer Woche hat das Plenum diesem weiteren EU-US-Datenschutzabkommen zugestimmt. Der „Schirm“ soll den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden der USA und EU-Ländern regeln.
WAS IST DAS UMBRELLA AGREEMENT
Das „Umbrella Agreement“ soll hohe Standards setzen und einen hohen Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, wenn diese zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der EU und der Vereinigten Staaten, zu Zwecken der Prävention, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.
WAS GENAU SOLL DAS BRINGEN?
Ein wichtiger Punkt des Abkommens besteht darin, dass EU-Bürger künftig in den Vereinigten Staaten gegen einen möglichen Missbrauch ihrer Daten klagen dürfen und fehlerhafte persönliche Daten korrigieren lassen können. Darüber hinaus dürfen Informationen eines EU- oder US-Bürgers bald nicht mehr an Drittländer weitergegeben werden, ohne dass das jeweilige Ursprungsland dem zustimmt. Personenbezogene Daten dürfen dann auch nur noch so lange wie nötig gespeichert werden. Die Ratifizierung des Gesetzes ist noch für dieses Jahr geplant.
UMSTRITTENES ABKOMMEN
Wie so ziemlich jedes datenschutzrelevante Abkommen zwischen den USA und Europa, teilt auch das Umbrella Agreement die Fronten. Während Jan Philipp Albrecht das Abkommen begrüßt, kritisiert die Europa-Parlamentarierin Cornelia Ernst: „Aus unserer Sicht entspricht das Abkommen nicht den Anforderungen der EU-Grundrechte-Charta, weil es nicht das nötige Maß an Schutz personenbezogener Daten vorsieht.“ Auch Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft ist wenig beeindruckt: „Statt den transatlantischen Austausch von Bank- und Reisedaten endlich auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen, lässt sich das Europäische Parlament mit faktisch wirkungslosen Garantien für die Grundrechte und völlig unzulänglichen Bestimmungen zum Rechtsschutz abspeisen.“