Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) für Mobile Device Management veröffentlicht. Mithilfe von Mobile Device Management (MDM) können Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets in die IT-Infrastruktur einer Institution integriert und zentral verwaltet werden.
MINDESTSTANDARD
Der Mindeststandard stellt Sicherheitsanforderungen an ein MDM, die von Behörden bereits bei Vergabeverfahren herangezogen werden können. Zudem wird auch ein sicherer Betrieb des MDM durch die Vorgabe von technischen und organisatorischen Maßnahmen geregelt. Mit der Umsetzung wird ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht, das nicht unterschritten werden sollte.
KLARE DEFINITION
Wie Arne Schönbohm, der Präsident des BSI, stellt klar: „Mobilgeräte gehören heute zur Standardausstattung in Verwaltung und Wirtschaft, oftmals ist auch der Zugriff auf Unternehmensnetze per Smartphone möglich. Dies steigert die Arbeitseffizienz, birgt aber auch Risiken, insbesondere wenn die Geräte für dienstliche und private Zwecke genutzt werden können. Ein zentrales Management mittels MDM ist hier unabdingbar. Unser neuer Mindeststandard sorgt hier für ein klar definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit, auch in der mobilen Welt.“
INHALTE
Mithilfe von Systemen für Mobile Device Management (MDM) können mobile Endgeräte in die IT-Infrastruktur einer Stelle des Bundes integriert und zentral verwaltet werden. Mit Blick auf die Sicherheit ist die Kernfunktion des MDM-Systems die wirksame Durchsetzung definierter Sicherheitsrichtlinien und Konfigurationsparameter auf die mobilen Endgeräte. Der Mindeststandard definiert daher funktionale und nicht-funktionale Mindestsicherheitsanforderungen, die ein MDM-System zu erfüllen hat, wenn es in einer Stelle des Bundes eingesetzt werden soll. Diese können somit bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens herangezogen werden. Darüber hinaus stellt der Mindeststandard auch Sicherheitsanforderungen an den Betrieb des MDM. Durch die Umsetzung sowohl technischer als auch organisatorischer Maßnahmen ermöglicht der Mindeststandard die Erreichung eines Mindestsicherheitsniveaus beim Einsatz eines MDM. Behandelt werden alle relevanten Themen von den funktionalen Sicherheitsanforderungen, wie Arbeitsweise, App-Verwaltung oder Konfiguration, über nicht-funktionalen Sicherheitsanforderungen, wie Support und Updates, bis hin zu Sicherheitsanforderungen an den Betrieb, was uns wie so oft zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) führt.