Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) in seinem aktuellen Newsletter mitteilt, sind die Apps Etheraz und Hayya, die Fußballfans für die Einreise zur Weltmeisterschaft in Katar benötigen, mit Vorsicht zu genießen.
Der BfDI wurde durch Anfragen darauf aufmerksam gemacht, dass für die Einreise zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar die Installation der Apps „Etheraz“ und „Hayya“ verpflichtend ist. Mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen hat der BfDI eine erste Analyse beider Apps vorgenommen.
Die Apps „Etheraz“ und „Hayya“ sind in den gängigen App-Stores in Europa verfügbar und können damit auch außerhalb von Katar heruntergeladen und „genutzt“ werden. Von Seiten des BfDI konnte festgestellt werden, dass die Datenverarbeitungen beider Apps wahrscheinlich deutlich weiter gehen,
als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben.
So wird bei einer der Apps unter anderem erhoben, ob und mit welcher Nummer ein Telefonat geführt wird. Hierbei handelt es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Die andere App verhindert unter anderem aktiv,
dass das Gerät, auf dem sie installiert wird, in den Schlafmodus wechselt. Es ist zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verbleiben, sondern an einen zentralen Server übermittelt werden.
Der BfDI rät daher dazu, die beiden Apps nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich ist. Zudem sollte erwogen werden, für die Installation ein eigenes Telefon zu verwenden, das ausschließlich für die Apps genutzt wird. Insbesondere sollten auf diesem Gerät keine weiteren personenbezogenen Daten, wie etwa Telefonnummern, Bild- oder Tondateien gespeichert sein. Im Nachgang der Nutzung der Apps sollten auf dem verwendeten Telefon, das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden.
Hinsichtlich der mit der Nutzung der Apps verbundenen datenschutzrechtlichen Problematik hat der BfDI auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Auswärtige Amt kontaktiert.
Original Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/22_Etheraz-Hayya.html;jsessionid=99AE8CCE58213ED7FAB018A06B4D3BE7?nn=251928