Heute sind viele Pfarrgemeinden auch im Internet mit einer Webseite zu finden. Auf vielen findet man auch eine Anmeldemöglichkeit um sich den Pfarr- oder Gemeindebrief z. B. als PDF herunterzuladen. Aber ist das auch datenschutzrechtlich unbedenklich?
GESETZLICHE REGELUNGEN
Die katholischen bzw. evangelischen Gemeinden unterliegen ihren ganz eigenen Datenschutzgesetzen. Dies sind die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) des jeweiligen Bistums bzw. das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Hier findet man auch in § 12 KDO bzw. § 13 DSG-EKD unter welchen Voraussetzungen eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte zulässig ist. Diese Paragraphen sind im Falle eines Pfarr- oder Gemeindebriefens, der auf der Internetseite öffentlich zum Download zur Verfügung steht, relevant.
WARUM IST DER PFARRBRIEF RELEVANT?
In Pfarrbriefen finden sich regelmäßig auch Informationen zu Geburten. Diese sind auch gerne mal so ausführlich, dass außer Name und vollständigem Geburtsdatum auch die komplette Anschrift bekannt gegeben wird. Auch Name und Anschrift von ehrenamtlich Tätigen findet man oft. Am kritischsten ist allerdings wohl die Bekanntgabe von Kirchenaustritten zu bewerten. Dies verstößt sogar in der Printausgabe gegen das Recht auf negative Bekenntnisfreiheit.
ONLINE VS. PRINT
Wie der Name Pfarr- bzw. Gemeindebrief impliziert, ist der Brief für die Gemeindemitglieder sowie für Personen, die in der Gemeinde leben, gedacht. Durch eine Online-Veröffentlichung ist der Kreis der kenntnisnehmenden Personen nicht mehr auf die Gemeinde beschränkt. Die Daten sind dann auch über einen Klick, oder unter Angabe einer E-Mail Adresse, für Personen zugänglich, die diese Informationen auch zum Nachteil der Betroffenen nutzen können. Wenn dort z. B. zu lesen ist, dass Herr Müller ehrenamtlich für zwei Wochen in Somalia tätig ist, ist wohl in dieser Zeit sein Haus verlassen und ein möglicherweise gutes Ziel für Einbrüche. Die Printausgabe hingegen steht in der Regel tatsächlich nur dem wesentlich eingeschränkteren Kreis der Gemeinde zur Verfügung.
ANONYMISIERUNG DER ONLINE VERSION
Damit der Pfarrbrief datenschutzkonform auch als Download-Version zur Verfügung gestellt werden kann, müssen im Gegensatz zur Printausgabe bestimmte personenbezogene Daten entfernt, gekürzt oder anonymisiert werden. Ehrenamtlich tätige Personen sollten z. B. nur mit Namen benannt, Adresse und Kontakdaten aber entfernt werden. Auch sollte erwogen werden, ob man nicht Martin Müller für die Online-Version zu Martin M. macht.