Der amerikanische Softwareriese Microsoft steht für innovative Software und mit Apple und Co in einer Reihe der einflussreichsten Technikkonzerne der Welt. Nun kommt es zum Showdown vor dem Supreme Court.
DER SACHVERHALT
Google, Facebook, Apple und viele europäische Unternehmen sowie die EU versammeln sich geschlossen hinter dem amerikanischen Großkonzern Microsoft. Ein Fall der einige Jahre schon zurückliegt und seitdem die amerikanische Justiz bis in jede Instanz durchläuft hält eine Branche bei Atem. Eine Branche könnte in eine Schockstarre verfallen. Eine Drogenermittlung des FBI ist dabei das Datenschutzgesetz massiv einzuschränken, weil ein Emailkonto in Irland zum Beweismittel wird. Microsoft verweigert hierzu aufgrund des Datenschutzgesetzes den Zugriff auf eben jenes Konto. Die Argumentation der Behörden lautet, dass amerikanische Firmen auch ihre Server unter amerikanisches Recht stellen.
SCHUTZ VOR WILLKÜR
Datenschützer warnen hier vor behördlicher Willkür, obwohl man sicherstellen muss, dass gleichzeitig alle Möglichkeiten mit der richtigen Begründung ausgeschöpft werden müssen, sobald es um Strafverfolgung geht. Materielles Eigentum eines Bürgers wird heutzutage immer bei dringendem Tatverdacht durchleuchtet. Ergo argumentieren die US-Behörden, dass Eigentum mittlerweile über das Materialistische hinausgeht und Daten ebenso dazugehören. Doch sollten hier Regeln gelten und diese zu formulieren wird die Crux dieser Untersuchung. Denn wer kann und darf hierfür ein Gesetz auf den Weg bringen, ohne eine noch „gläserne Menschheit“ zu schaffen. Die US-Regierung appelliert hierbei an den Supreme Court und warnt zugunsten von Microsoft zu entscheiden – eine Behinderung der Beweissicherung wäre hierfür nicht erwünscht.
SENAT ERWÄGT NEUES GESETZ
Über mehrere Jahre zieht sich nun der Kampf über viele Instanzen, dass sogar die Politik nicht untätig zuschauen will. Eine Gruppe von Senatoren entwarf den „Cloud Act“ („Clarifying Lawful Overseas Use of Date“ Verlinkung https://www.congress.gov/bill/115th-congress/senate-bill/2383) und brachte diesen bereits in den US-Kongress ein. Dies soll jedoch nur als eine Art Modernisierung bei Spezialfällen darstellen. Es soll nur die Befehlskette bei solchen Ermittlungen erleichtern und den Unternehmen selbst erlauben bei Extremfällen auf wichtige Benutzer- und Kundendaten zurückgreifen zu können. Für diesen Vergleich stehen das Justizministerium sowie Microsoft selbst
Die „Deutsche Cloud“ von Microsoft bleibt von der Entscheidung übrigens in jedem Fall unberührt, weil Microsoft hier nicht selbst der Dateneigner ist.