Amazon ist eine bei Händlern sehr beliebte Verkaufsplattform. Allerdings gilt gerade auch hier, dass die fernabsatzrechtlichen Vorgaben zwingend einzuhalten sind! Hierzu zählt vor allem, dass Händler Ihre Rechtstexte ordnungsgemäß auf der Plattform Amazon einbinden müssen – aber wie geschieht das richtig? Im folgenden Gastbeitrag der IT Recht Kanzlei soll aufgezeigt werden, mit welchen Schritten Händler bei Amazon ihre Präsenzen mit Blick auf AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung und Co. rechtlich absichern und pflichtkonform gestalten können und zwar auch dann, wenn der Händler „Versand durch Amazon“ – FBA nutzt.
AGB MIT KUNDENINFOS BEI AMAZON EINBINDEN
Zur Einbindung der AGB in Ihre Amazon-Präsenz klicken Sie auf der Startseite Ihres Verkäuferprofils zunächst in der Schaltfläche (oben rechts) „Einstellungen“ auf den Reiter „Ihre Informationen und Richtlinien“.
Sie gelangen auf die Seite „Ihre Informationen und Richtlinien“. Klicken Sie dann auf „Benutzerdefinierte Hilfeseiten“:
Sie werden zu einer Eingabemaske weitergeleitet, in die Sie nun die Amazon-AGB hineinkopieren können.
Als Titel geben Sie bitte ein:
„Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen“
In das Feld „Hauptteil der benutzerdefinierten Hilfeseite“ kopieren Sie aus Ihrem Mandantenportal den kompletten Rechtstext „Amazon AGB“, inklusive der Überschrift.
Klicken Sie danach auf „Speichern“.
War der Vorgang erfolgreich, werden Sie darauf hingewiesen, dass die AGB binnen 24 Stunden offiziell in Ihren Amazon-Auftritt integriert werden:
Zusätzlich: Sie müssen Ihren Kunden die AGB zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln, die reine Darstellung im Internet bei Amazon reicht nicht aus.
Wir empfehlen Ihnen, die AGB in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).
IMPRESSUM BEI AMAZON EINBINDEN
„Einstellungen“ → „Ihre Informationen und Richtlinien“ → „Impressum & Info zum Verkäufer“
Fügen Sie Ihren Impressumstext aus dem Mandantenportal ein.
Unter dem Textfenster setzen Sie bitte die beiden Häkchen.
Klicken Sie abschließend auf „Speichern“.
Aktuell kursieren Abmahnungen, die bei Amazon-Verkäufern eine unzureichende Information über den Link zur OS-Plattform beanstanden.
Der Abmahner ist der Ansicht, dass die Darstellung der Informationen und des anklickbaren Links zur OS-Plattform im Impressum des jeweiligen Amazon-Verkäufers nicht leicht zugänglich sei. Beanstandet wird, dass die von Amazon zur Verfügung gestellte Funktion der Darstellung der Informationen und des Links zur OS-Plattform (diese wird unterhalb des Verkäufer-Impressums eingeblendet) zu versteckt erfolge.
Dies zunächst deswegen, da der Käufer diese Informationen nicht im Impressum vermuten würde. Zum anderen auch deswegen, weil der Käufer dort dann erst auf „Mehr lesen“ klicken muss, um den anklickbaren Link angezeigt zu bekommen.
Während die erste Problematik sich technisch derzeit nicht lösen lässt (hier muss Amazon handeln – es bleibt aber abzuwarten, ob sich Gericht hier der Argumentation des Abmahners anschließt, da es durchaus gute Argumente gibt, dass der Link auch im Impressum noch leicht zugänglich ist), kann bezüglich der zweiten Problematik wie folgt Abhilfe geschaffen werden:
Nehmen Sie im Rahmen Ihres Impressums bei Amazon.de an dessen Ende den folgenden Zusatztext auf:
„Den anklickbaren Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie, indem Sie auf den nachfolgenden Punkt „Mehr lesen“ klicken.“
Oder kürzer:
„Link auf OS-Plattform unter „Mehr lesen““
DATENSCHUTZERKLÄRUNG BEI AMAZON EINBINDEN
„Einstellungen“ –> „Ihre Informationen und Richtlinien“ -> „Datenschutzrichtlinie“
Klicken Sie abschließend auf „Speichern“.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR EINBINDEN
„Einstellungen“ -> „Ihre Informationen und Richtlinien“ –> „Widerrufsrecht“
Sollten Sie einen kostenlosen Rückversand anbieten, kann unterhalb der Belehrung ein für den Kunden druckbares Rücksendeetikett als Datei hochgeladen werden.
Speichern Sie Ihre Eingabe(n) abschließend.
Zusätzlich: Sie müssen Ihren Kunden die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular zusätzlich in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) übermitteln, die reine Darstellung im Internet bei Amazon reicht nicht aus.
Wir empfehlen Ihnen, die Widerrufsbelehrung in die Erstkontakt-E-Mail, die Sie dem Kunden nach Zugang der Bestellung zuschicken, einzupflegen. Zusätzlich kann sie zu Beweiszwecken der Warenlieferung (etwa auf der Rückseite der Rechnung) beigefügt werden (optional).
Wichtig: Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn Sie bei Amazon.de verkaufen und dabei (auch) den „Versand durch Amazon“(FBA – fulfillment by Amazon) nutzen (siehe hierzu gleich).
EXKURS: NUTZUNG VON „VERSAND DURCH AMAZON“ / FBAV
1. Problem der korrekten Platzierung
Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular muss von Ihnen bei Amazon.de zwingend (und zugleich ausschließlich) im Bereich „Einstellungen“ unter der Rubrik „Ihre Informationen und Richtlinien“ und dann unter Rubrik „Widerrufsrecht“ hinterlegt werden. Auf Ihrer Verkäuferdetailseite bei Amazon darf diese Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular dann ausschließlich unter dem dortigen Punkt „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“ angezeigt werden*.
Insbesondere wenn Sie (auch) den „Versand durch Amazon“ (FBA – fulfillment by Amazon) nutzen, besteht andernfalls Abmahngefahr.
Da Amazon bei Nutzung von „Versand durch Amazon“ eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet, muss sichergestellt sein, dass Ihre eigene Widerrufsbelehrung dann nicht zugleich angezeigt wird. Ihre Widerrufsbelehrung wird bei Nutzung von „Versand durch Amazon“ automatisch durch Amazon ausgeblendet, sofern Sie Ihre Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wie oben beschrieben hinterlegt haben und diese dann auf Ihrer Verkäuferdetailseite bei Amazon ausschließlich unter dem dortigen Punkt „Rückgaben, Gewährleistung und Erstattungen“ angezeigt wird (bei einem Artikel, der nicht durch Amazon versendet wird).
Hinterlegen Sie Ihre Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular dagegen an anderer Stelle bzw. doppelt (z.B. auch noch im Anhang an die AGB), dann würde es dazu kommen, dass Ihre Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular bei „Versand durch Amazon“ nicht ausgeblendet wird und daher der Verbraucher zum einen Ihre Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular angezeigt bekäme und zum anderen die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, welche Amazon bei FBA selbst zur Verfügung stellt. Dies wäre abmahnbar.
2. Widerrufsbelehrung bei FBA-Artikeln nicht per Mail versenden
Beim Verkauf von „Amazon-FBA Artikeln“ dürfen Sie die Widerrufsbelehrung der IT-Recht Kanzlei keinesfalls an den Kunden per E-Mail oder per Post übermitteln.
Da Amazon in diesem Falle eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und an den Kunden per Email übermittelt, bestünde ansonsten Abmahngefahr, da dem Kunden dann zwei voneinander abweichende Widerrufsbelehrungen bzw. Muster-Widerrufsformulare übermittelt würden.
3. Bei AGB keine Besonderheiten
Auch beim „Versand durch Amazon“ sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen an den Kunden im Nachgang einer Bestellung per E-Mail (oder Post) zu übermitteln.
NUTZUNG DER AUSLÄNDISCHEN AMAZON RECHTSTEXTE
Die nachfolgenden Hinweise betreffen Sie nur, wenn Sie die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für eine oder mehrere der folgenden ausländischen Amazon-Plattformen nutzen und dabei die Widerrufsbelehrung nicht hinterlegen können bzw. konnten:
• Amazon.co.uk
• Amazon.es
• Amazon.fr
• Amazon.it
Problemstellung:
Oftmals berichten uns Mandanten, dass es ihnen nicht möglich sei, auf den vorgenannten ausländischen Amazon-Plattformen die von der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung gestellte ausländische Widerrufsbelehrung zu hinterlegen.
Amazon hat auf diesen Plattformen wohl schlicht die Möglichkeit für Verkäufer abgeschafft, dass diese dort eigenständige „Rücknahmebedingungen“ hinterlegen können.
Damit existiert dort – jedenfalls für Verkäufer, die sich dort neu anmelden bzw. dort neu verkaufen wollen – nicht mehr die Möglichkeit, eine gesonderte Widerrufsbelehrung zu hinterlegen.
Lösung:
Die IT-Recht Kanzlei hält es für notwendig, dass Sie auf den genannten ausländischen Amazon-Plattformen jeweils auch eine Widerrufsbelehrung vorhalten. Der bloße Verweis seitens Amazon auf die amazoneigenen „Rücknahmebedingungen“ genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Sofern auch Sie von diesem Problem betroffen sind, also keine Möglichkeit haben sollten, die Widerrufsbelehrung in englischer Sprache bei Amazon.co.uk und/ oder die Widerrufsbelehrung in spanischer Sprache bei Amazon.es und/ oder die Widerrufsbelehrung in französischer Sprache bei Amazon.fr und/oder die Widerrufsbelehrung in italienischer Sprache bei Amazon.it zu hinterlegen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Loggen Sie sich bitte in Ihr Mandantenportal ein
– Gehen Sie dort zu den AGB für die betroffene(n) Plattform(en) Amazon.co.uk /. es / .fr / .it
– Sofern erforderlich, konfigurieren Sie die AGB zunächst (wenn das Symbol „Zahnrad“ erscheinen sollte)
– Bitte übernehmen Sie die AGB, wenn diese fertig konfiguriert sind (es erscheint dann das Symbol „grüner Daumen“) auf die jeweilige ausländische Amazon-Plattform. Die AGB müssen in jedem Falle neu aus dem Mandantenportal übernommen werden, da diese von uns aktualisiert worden sind.
– Gehen Sie dann zu der jeweiligen ausländischen Widerrufsbelehrung (zu finden unter der Rubrik „Widerrufsbelehrung“, dort dann „Ausland – Widerrufsbelehrung – englisch“ für Amazon.co.uk / „Ausland – Widerrufsbelehrung – spanisch“ für Amazon.es / „Ausland – Widerrufsbelehrung – französisch“ für Amazon.fr / „Ausland – Widerrufsbelehrung – italienisch“ für Amazon.it)
– Konfigurieren Sie dort jeweils eine Widerrufsfrist von 30 Tagen und übernehmen Sie die jeweilige Widerrufsbelehrung, wenn diese fertig konfiguriert ist (es erscheint dann das Symbol „grüner Daumen“) auf die jeweilige ausländische Amazon-Plattform wie folgt:
Kopieren Sie bitte den gesamten Text der jeweiligen Widerrufsbelehrung (wichtig: inklusive der Überschrift und mit dem anhängenden Muster-Widerrufsformular!) und fügen Sie diesen dann direkt nach dem Ende des Textes der jeweiligen AGB (die Sie bereits wie oben unter 4. beschrieben bei der ausländischen Amazon-Plattform eingefügt haben) ein und speichern die Änderungen ab.
Wichtig ist, dass dann zunächst die vollständigen AGB (wie im Mandantenportal zur Verfügung gestellt) und unmittelbar daran anschließend die jeweilige Widerrufsbelehrung mitsamt Überschrift und Muster-Widerrufsformular (wie im Mandantenportal zur Verfügung gestellt) auf der jeweiligen ausländischen Amazon-Plattform dargestellt wird.
Hinweise:
1. Sofern Sie auf den genannten ausländischen Amazon-Plattformen (noch) die jeweilige Widerrufsbelehrung hinterlegen konnten, besteht derzeit keine Notwendigkeit, die oben genannten Schritte durchzuführen. Es scheinen nur bestimmte Accounts bzw. Verkäufer, die erstmals Rechtstexte auf den ausländischen Plattformen platzieren, betroffen zu sein.
Bitte kontrollieren Sie jedoch regelmäßig, ob Ihre Widerrufsbelehrung nach wie vor dort angezeigt wird.
2. Die Plattform Amazon.de ist von dieser Problematik generell nicht betroffen. Dort sind also in keinem Fall derzeit diesbezügliche Anpassungen erforderlich.
ALLGEMEINE HINWEISE
Sofern Sie Ihre Angebote an ggf. bereits vorhandene Angebote und Artikelbeschreibungen hinzufügen, sollten Sie die bereits vorhandenen Angebote eingehend prüfen. Denn als Anbieter machen Sie sich diese Inhalte zu Eigen – Sie sollten daher Artikelbeschreibungen zur Vermeidung von Abmahnungen vor allem auf wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit überprüfen.