Prozessoren verschiedener Hersteller haben nach Kenntnis des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schwer zu behebende IT-Sicherheitslücken. Diese ermöglichen unter anderem das Auslesen von sensiblen Daten wie Passwörtern, Schlüsseln und beliebigen Speicherinhalten.
WER IST BETROFFEN?
Betroffen sind nahezu alle Geräte, die über einen komplexen Prozessorchip der betroffenen Hersteller verfügen. Dazu zählen u.a. Computer, Smartphones und Tablets aller gängigen Betriebssysteme. Auch Anbieter virtueller Dienste, wie etwa Cloudanbieter und Hostingprovider, sind von den Sicherheitslücken betroffen. Derzeit ist dem BSI kein Fall der aktiven Ausnutzung dieser Sicherheitslücken bekannt.
IT-SICHERHEIT SCHON BEI DER ENTWICKLUNG BEACHTEN!
Hierzu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: „Das BSI hat in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Problematik von IT-Sicherheitsproblemen in Hardware-Produkten hingewiesen, etwa in unseren jährlichen Lageberichten. Der vorliegende Fall ist ein erneuter Beleg dafür, wie wichtig es ist, Aspekte der IT-Sicherheit schon bei der Produktentwicklung angemessen zu berücksichtigen. „Security by Design“ und „Security by Default“ sind Grundsätze, die für den Erfolg der Digitalisierung unerlässlich sind.“
DAS BSI RÄT ZU UPDATES
Das BSI fordert Diensteanbieter auf, ihre Anwendungen schnellstmöglich abzusichern. Das BSI empfiehlt zudem Unternehmen und Privatanwendern, Sicherheitspatches für Betriebssysteme und insbesondere Browser unmittelbar einzuspielen, sobald sie von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Auch für mobile Geräte sollten Sicherheitsupdates unmittelbar eingespielt werden. Zudem sollten Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden. Generell gilt, dass Software und Betriebssysteme stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden sollen. Das BSI fordert die Chip- und Hardwarehersteller auf, dafür zu sorgen, diese Schwachstellen im Zuge der Produktpflege zu beheben.