Als drittes gutes Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) noch pünktlich vor den Festtagen eine eigene Vorlage. Wer jetzt noch Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen hat, die über den 25. Mai nächsten Jahres gelten müssen, sollte direkt eine DSGVO-konforme Vorlage benutzen, da alle nach § 11 BDSG geschlossenen Verträge spätestens dann erneuert, oder zumindest über einen Add-On-Vertrag auf DSGVO-Niveau angehoben werden müssen.
EINSETZEN VON AUFTRAGSVERARBEITERN
Unternehmen, Vereine und Verbände sowie freiberuflich Tätige , allesamt „Verantwortliche“ im Daten schutzrecht genannt , setzen in zahlreichen Fällen andere ein, die ihnen bei der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben behilflich sind. Dies kann z. B. den Bereich der Werbung, Buchhaltung, Wartung von IT-Anlagen oder auch Zurverfügungstellung von Cloud-Diensten betreffen. Sofern dabei mit personenbezogenen Daten umgegangen wird, handelt es sich in aller Regel um eine sog. Auftragsverarbeitung. Für diese ist sowohl nach dem derzeit geltenden Recht ( § 3 Abs. 8 Satz 3 und § 11 BDSG ) als auch künftig nach dem ab dem 25. Mai 2018 einheitlich in Europa vorhandenen neuen Datenschutzrecht, der DS – GVO , der Abschluss eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich.
Welche Änderungen sich bei der Auftragsverarbeitung nach dem neuen Recht grundsätzlich ergeben, hatte das BayLDA bereits im Oktober 2016 in dem Kurzpapier „Auftragsverarbeitung nach der DS – GVO“ (Nr. 10) zusammengefasst und veröffentlicht. In Kürze soll ergänzend dazu ein gemeinsames Papier aller deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlicht werden.
MUSTERVERTRAG DES BAYLDA
Um den Verantwortlichen eine Orientierung dafür zu geben, wie nach der DS-GVO der erforderliche Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgefasst werden sollte, hat das BayLDA eine Formulierungshilfe entworfen, die in den Grundzügen mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entwickelt und abgestimmt wurde. Dieses Muster gibt Anhaltspunkte dafür, welche Inhalte in derartigen Verträgen bei vielen Fallkonstellationen geregelt werden sollten. Bei abweichenden Sachverhalten ist selbstverständlich eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Die Formulierungshilfe finden Sie auf der Homepage des BayLDA unter: www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf